Professor Ulrich Ehricke wird als nebenberuflicher Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf nicht über Fragen der Energieversorgung entscheiden.
Ehricke soll als Teilzeit-Richter in den ersten Kartellsenat berufen werden, der überwiegend für Fusionsrecht, jedoch auch für energierechtliche Themen zuständig ist. Heftige Kritik, geäußert unter anderem vom Bundesverband neuer Energieanbieter (bne), rief hervor, dass der Jurist gleichzeitig Direktor des überwiegend von den Verbänden der etablierten Energiewirtschaft finanzierten Energierechtsi
Montag, 23.05.2005, 08:10 Uhr
Cerstin Gammelin
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