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In der Diskussion zur neuen Festlegung zur Vergütung von Redispatch-Maßnahmen hat sich der Energiehändlerverband Efet zu Wort gemeldet.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit seinen am 28. April verkündeten Beschlüssen zur Vergütung von Kraftwerkseinsätzen für Redispatch-Maßnahmen die bisherige Praxis der Bundesnetzagentur für rechtswidrig erklärt. „Die bislang zu pauschal gehaltene Regelung zur Entschädigung von Kraftwerksbetreibern, die aufgrund eines kurzfristigen Mangels an Netzkapazität zu einem Abfahren ihres Kraftwe
Mittwoch, 3.06.2015, 15:24 Uhr
Andreas Kögler
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