Um den Handel mit Strom und Erdgas vor einem Umsatzsteuerbetrug zu schützen, hat sich die Leipziger Energiebörse EEX für die Ausdehnung des so genannten Reverse Charge-Verfahrens ausgesprochen.
Dieser Umsatzsteuerbetrug, bei dem Unternehmen CO2-Emissionszertifikate im Ausland erwarben und ohne Abführung der Umsatzsteuer im Inland weiterverkauften, flog vor einigen Monaten im europäischen Emissionshandel auf. Zur Verhinderung dieser Karussellgeschäfte hat die Europäische Union vor kurzem die Änderungsrichtlinie zur Ausweitung des Reverse Charge-Verfahrens auf den inländischen Handel mit C
Dienstag, 11.05.2010, 14:46 Uhr
Andreas Kögler
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