Die Abnahmepflicht für Strom aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung zu Mindestpreisen, wie sie deutsche Gesetze vorschreiben, sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe, entschied heute die europäische Wettbewerbsbehörde.
Damit wurde die durch mehrere Beschwerden ausgelöste und vor einem Jahr von der EU-Kommission eingeleitete Prüfung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom 1. April 2000 und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-Gesetz) vom 12. Mai 2000 zu Gunsten der Bundesregierung entschieden.Die Behörde bezog sich bei ihrer Entscheidung auf das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs vom März
Mittwoch, 22.05.2002, 16:54 Uhr
Jan Mühlstein
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