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Der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung hat die Neuregelung der EEG-Umlage für KWK-Anlagen in einer Grafik zusammengefasst.
Zum 1. August ist das reformierte EEG in Kraft getreten. Damit wird grundsätzlich die EEG-Umlage auch für den Strom erhoben, den der Letzverbraucher in eigener Anlage erzeugt und selber verbraucht hat. Die Übersicht des Bundesverbandes Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK) zeigt, welche KWK-Anlage weiterhin von der Umlage befreit sind oder ermäßigte
Freitag, 1.08.2014, 13:41 Uhr
Jan Mühlstein
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