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Die zum 1. August in Kraft getretene teilweise Belastung der Eigenerzeugung mit der EEG-Umlage wird vorerst von den Ãœbertragungsnetzbetreibern nicht umgesetzt.
Die Ãœbertragungsnetzbetreiber (ÃœNB) haben die unterjährige Abwicklung der EEG-Umlage, die seit dem 1. August gemäß § 61 Absatz 1 EEG 2014 auf den selbst erzeugten und verbrauchten Strom zum Teil erhoben werden soll,
Donnerstag, 14.08.2014, 15:00 Uhr
Jan Mühlstein
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