Immer mehr Unternehmen wollen von den Kosten der Energiewende entlastet werden, doch sieht die Bundesregierung offenbar für die übrigen Verbraucher, die die Kosten dafür tragen müssen, die Grenzen der Belastbarkeit erreicht.
Mit der EEG-Novelle 2012 wurde der Kreis der Firmen, die die sogenannten Besonderen Ausgleichsregelungen (BesAR) beim Erneuerbare-Energien-Gesetz in Anspruch nehmen können und somit eine nur rudimentäre EEG-Umlage (bei einem Stromanteil über 100 Gigawattstunden nur 0,05 Ct/kWh) zahlen müssen, stark erweitert. Denn antragsberechtigt wurden jetzt erstmals auch Abnahmestellen mit einer jährlichen
Donnerstag, 30.08.2012, 13:21 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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