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Die EEG-Umlage zur Finanzierung von Strom aus Wind und Sonne aus dem Jahr 2012 war keine Beihilfe.
Der Europäische Gerichtshof hob jetzt eine Entscheidung der EU-Kommission von 2014 auf. Die Behörde habe nicht ausreichend dargelegt, dass es sich bei der EEG-Umlage 2012 um staatliche Mittel handelte.Die Kommission hatte im November 2014 entschieden, dass die EEG-Umlage eine Beihilfe zugunsten der Ökostrom-Hersteller sei, die zulasten der Versorgungsunternehmen finanziert werde. Der de
Donnerstag, 28.03.2019, 16:19 Uhr
Tom Weingärtner
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