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Der am 27. Juni verabschiedete Gesetzestext zum Erneuebare-Energien-Gesetz (EEG) hätte zu unbeabsichtigten Kürzungen bei mehreren hundert Biogasanlagen geführt. Deshalb haben die Regierungsfraktionen jetzt einen eiligen Änderungsantrag eingereicht, der aus Verfahrensgründen mit einem Gesetz zum Zahlungsverkehr verabschiedet werden soll.
Das gerade erst novellierte EEG muss schon wieder korrigiert werden. Die Regierungs-Fraktionen, also CDU/CSU und SPD, haben am 30. Juni in den Rechtsausschuss einen Änderungsantrag zum EEG eingebracht, der Fehler in dem am 27. Juni beschlossenen Gesetz berichtigen soll. Das Parlament hatte eine Fassung des EEG beschlossen, die unbeabsichtigt für mehrere hundert Biogasanlagen eine Kürzung der Förde
Dienstag, 1.07.2014, 13:46 Uhr
Timm Krägenow
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