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Die EU-Kommission hat bei der EEG-Reform der Bundesregierung höhere Belastung der Eigenerzeugung abgerungen als ursprünglich beabsichtigt. E&M powernews fasst die Regelungen des § 51 im EEG 2014 zusammen.
Von Letztverbrauchern wird ab dem 1. August 2014 für den zur Eigenversorgung erzeugten Strom eine EEG-Umlage erhoben, die 30 % des für die Fremdlieferung festgelegten Satzes beträgt. Ab Anfang 2016 steigt dieser Anteil auf 35
Dienstag, 22.07.2014, 12:06 Uhr
Jan Mühlstein
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