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Energie & Management > Regenerative - EEG-Konto baut Pölsterchen aus
Quelle: Fotolia / vencav
Regenerative

EEG-Konto baut Pölsterchen aus

Das EEG-Umlagekonto hat sein zweistelliges Milliardenguthaben im April weiter ausgebaut. Was keineswegs heißt, dass das System sich mittlerweile selbst finanzieren würde.
Das Guthaben auf dem EEG-Umlagekonto ist im Laufe des April um 569 Mio. Euro weiter auf 15,2 Mrd. Euro gewachsen. Das geht aus einer gemeinsamen Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) vom 10. Mai hervor.

Demnach waren die größten Einnahmepositionen die EEG-Umlage von den Stromverbrauchenden in Höhe von 1,2 Mrd. Euro und die Erlöse der ÜNB aus der Pflichtvermarktung des geförderten Ökostroms in der Day-ahead-Auktion an der Börse Epex Spot von 520 Mio. Euro. Dem stand als einziger wesentlicher Ausgabenposten die Auszahlung von 1,1 Mrd. Euro EEG-Umlage gegenüber.

Das heißt, ungeachtet der immer noch hohen spezifischen Vermarktungserlöse für die wesentlichen Erneuerbaren-Quellen Wind und Solar von 12,7 bis 14,57 Ct/kWh im April reichten die Einnahmen am Markt bei Weitem nicht, alle geförderten Anlagen zu finanzieren. Der Finanzierungsgrad lag bei 48 %. Im März hatte er bei wesentlich höheren Erlösen pro kWh bei rekordverdächtigen 88 % gelegen.

Die anhaltende Abhängigkeit des Systems von der EEG-Umlage trotz höchsten Großhandelspreisen liegt daran, dass die auszubezahlenden kWh-Garantiepreise mit dem Alter der Anlagen steigen, das heißt, dass aus dem Umlagekonto auch fast 20 Jahre alte grüne Kraftwerke bezuschusst werden, die noch wesentlich höhere kWh-Fördersätze haben, teilweise höhere als die aktuellen Erlöse.

Wovon die Saldenentwicklung abhängt 

Dies bedeutet wiederum, dass das Kontoguthaben nur wegen der EEG-Umlage steigt und auch das nur im Winterhalbjahr. Der Trend auf dem Konto ist seit Oktober 2021 positiv. In den Sommerhalbjahren dagegen speisen die 2 Mio. PV-Anlagen traditionell vor allem in den Mittagsstunden so viel Strom ein, dass sie die jeweiligen Stundenpreise nach unten drücken. Dies wiederum betrifft dann nicht nur PV-Strom, sondern auch alle anderen geförderten Technologien unter 100 kW pro Einheit und Graustrom ebenfalls.

Denn die meisten Mengen kommen an ein und derselben Day-ahead-Auktion unter den Hammer, die in 24 Stundenprodukte unterteilt ist, und erhalten für ein und dieselbe Lieferstunde ein und denselben Markträumungspreis. Dieser kann zwar höher liegen als der Gebotspreis, aber bei den geförderten Erneuerbaren unter 100 kW pro Einheit heißt das nichts, da die ÜNB ihre prognostizierten Mengen mit dem technischen Mindestpreis von minus 500 Euro/MWh in die Auktion geben, der tatsächlich noch immer bei Weitem überboten wurde. Die ÜNB versehen die geförderten Strommengen - im Gegensatz zu konventionellen Marktteilnehmern und Erneuerbaren-Direktvermarktern - nicht mit einem Mindestgebotspreis, da sie gesetzlich zur Spot-Vermarktung verpflichtet sind und daher schauen müssen, dass sie die Mengen notfalls auch zu negativen Preisen loswerden.

Im sonnigen Juni 2021 etwa wurden 2,5 Mrd. Euro an Anlagenbetreiber ausgekehrt − der höchste Monatswert im vergangenen Jahr − aber nur 348 Mio. Euro aus der geförderten Einspeisemenge eingenommen. Würde das laufende Jahr wie das vorige laufen, wäre der April der letzte Monat bis zum Herbst gewesen, in dem das Guthaben steigt. Allerdings erlöst der geförderte Ökostrom in diesem Jahr bisher pro kWh wesentlich mehr als in den Vergleichsmonaten des vorigen Jahres.

Wie es nach der Umlage weitergeht

Die EEG-Umlage in Höhe von netto 3,723 ​Ct/kWh soll zum 1. Juli auf Null sinken und bei Bedarf durch Zuschüsse aus dem Bundesetat ersetzt werden. Das EEG-Umlagekonto bleibt darüber hinaus bestehen. Droht es ohne die Umlage ins Soll zu geraten, hilft der Bundeshaushalt tranchenmäßig mit Zuschüssen aus, so steht es im Entwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die ÜNB werden rechtzeitig um die neue Subvention ersuchen, da sie keine Liquiditätsnachteile durch ein defizitäres Konto erleiden möchten. Für 2023 bis 2026 rechnet das BMWK − Stand September 2021 − mit einem Zuschussbedarf von knapp 63 Mrd. Euro, davon fast 3 Mrd. Euro für Neuanlagen. Jährlich wären das bei gleichmäßiger Aufteilung 20,9 Mrd. Euro.

Die monatlichen EEG-Umlagensalden bis einschließlich April 2022 sind auf der Netztransparenz-Seite der ÜNB veröffentlicht.

Mittwoch, 11.05.2022, 12:11 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Regenerative - EEG-Konto baut Pölsterchen aus
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Regenerative
EEG-Konto baut Pölsterchen aus
Das EEG-Umlagekonto hat sein zweistelliges Milliardenguthaben im April weiter ausgebaut. Was keineswegs heißt, dass das System sich mittlerweile selbst finanzieren würde.
Das Guthaben auf dem EEG-Umlagekonto ist im Laufe des April um 569 Mio. Euro weiter auf 15,2 Mrd. Euro gewachsen. Das geht aus einer gemeinsamen Veröffentlichung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) vom 10. Mai hervor.

Demnach waren die größten Einnahmepositionen die EEG-Umlage von den Stromverbrauchenden in Höhe von 1,2 Mrd. Euro und die Erlöse der ÜNB aus der Pflichtvermarktung des geförderten Ökostroms in der Day-ahead-Auktion an der Börse Epex Spot von 520 Mio. Euro. Dem stand als einziger wesentlicher Ausgabenposten die Auszahlung von 1,1 Mrd. Euro EEG-Umlage gegenüber.

Das heißt, ungeachtet der immer noch hohen spezifischen Vermarktungserlöse für die wesentlichen Erneuerbaren-Quellen Wind und Solar von 12,7 bis 14,57 Ct/kWh im April reichten die Einnahmen am Markt bei Weitem nicht, alle geförderten Anlagen zu finanzieren. Der Finanzierungsgrad lag bei 48 %. Im März hatte er bei wesentlich höheren Erlösen pro kWh bei rekordverdächtigen 88 % gelegen.

Die anhaltende Abhängigkeit des Systems von der EEG-Umlage trotz höchsten Großhandelspreisen liegt daran, dass die auszubezahlenden kWh-Garantiepreise mit dem Alter der Anlagen steigen, das heißt, dass aus dem Umlagekonto auch fast 20 Jahre alte grüne Kraftwerke bezuschusst werden, die noch wesentlich höhere kWh-Fördersätze haben, teilweise höhere als die aktuellen Erlöse.

Wovon die Saldenentwicklung abhängt 

Dies bedeutet wiederum, dass das Kontoguthaben nur wegen der EEG-Umlage steigt und auch das nur im Winterhalbjahr. Der Trend auf dem Konto ist seit Oktober 2021 positiv. In den Sommerhalbjahren dagegen speisen die 2 Mio. PV-Anlagen traditionell vor allem in den Mittagsstunden so viel Strom ein, dass sie die jeweiligen Stundenpreise nach unten drücken. Dies wiederum betrifft dann nicht nur PV-Strom, sondern auch alle anderen geförderten Technologien unter 100 kW pro Einheit und Graustrom ebenfalls.

Denn die meisten Mengen kommen an ein und derselben Day-ahead-Auktion unter den Hammer, die in 24 Stundenprodukte unterteilt ist, und erhalten für ein und dieselbe Lieferstunde ein und denselben Markträumungspreis. Dieser kann zwar höher liegen als der Gebotspreis, aber bei den geförderten Erneuerbaren unter 100 kW pro Einheit heißt das nichts, da die ÜNB ihre prognostizierten Mengen mit dem technischen Mindestpreis von minus 500 Euro/MWh in die Auktion geben, der tatsächlich noch immer bei Weitem überboten wurde. Die ÜNB versehen die geförderten Strommengen - im Gegensatz zu konventionellen Marktteilnehmern und Erneuerbaren-Direktvermarktern - nicht mit einem Mindestgebotspreis, da sie gesetzlich zur Spot-Vermarktung verpflichtet sind und daher schauen müssen, dass sie die Mengen notfalls auch zu negativen Preisen loswerden.

Im sonnigen Juni 2021 etwa wurden 2,5 Mrd. Euro an Anlagenbetreiber ausgekehrt − der höchste Monatswert im vergangenen Jahr − aber nur 348 Mio. Euro aus der geförderten Einspeisemenge eingenommen. Würde das laufende Jahr wie das vorige laufen, wäre der April der letzte Monat bis zum Herbst gewesen, in dem das Guthaben steigt. Allerdings erlöst der geförderte Ökostrom in diesem Jahr bisher pro kWh wesentlich mehr als in den Vergleichsmonaten des vorigen Jahres.

Wie es nach der Umlage weitergeht

Die EEG-Umlage in Höhe von netto 3,723 ​Ct/kWh soll zum 1. Juli auf Null sinken und bei Bedarf durch Zuschüsse aus dem Bundesetat ersetzt werden. Das EEG-Umlagekonto bleibt darüber hinaus bestehen. Droht es ohne die Umlage ins Soll zu geraten, hilft der Bundeshaushalt tranchenmäßig mit Zuschüssen aus, so steht es im Entwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die ÜNB werden rechtzeitig um die neue Subvention ersuchen, da sie keine Liquiditätsnachteile durch ein defizitäres Konto erleiden möchten. Für 2023 bis 2026 rechnet das BMWK − Stand September 2021 − mit einem Zuschussbedarf von knapp 63 Mrd. Euro, davon fast 3 Mrd. Euro für Neuanlagen. Jährlich wären das bei gleichmäßiger Aufteilung 20,9 Mrd. Euro.

Die monatlichen EEG-Umlagensalden bis einschließlich April 2022 sind auf der Netztransparenz-Seite der ÜNB veröffentlicht.

Mittwoch, 11.05.2022, 12:11 Uhr
Georg Eble

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