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Auf das Ende der Ãœbergangsfrist zur Registrierung von Bestandsanlagen zur Stromerzeugung weist die Bundesnetzagentur hin.
Nach dem 31. Januar 2021 werden, so die Bundesnetzagentur, Zahlungsansprüche für nicht registrierte EEG-Anlage ausgesetzt – bis eine Registrierung erfolgt ist.Die Registrierungspflicht gilt, wie es in einer Mitteilung der Behörde heißt, für alle rund 2 Mio.
Donnerstag, 15.10.2020, 09:19 Uhr
Günter Drewnitzky
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