Das ab Januar 2012 geltende „Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien" benachteiligt nach Meinung von M. Körber und W. Moritz* das Industrie-Contracting.
Ein wesentliches Anliegen des Gesetzgebers ist es, „durch die Novelle des EEG u. a. Missbrauchsmöglichkeiten bei der Anwendung der besonderen Ausgleichsregelung (§§ 40 ff. EEG)" zu unterbinden, um damit die Basis der EEG-Finanzierung zu sichern. Wo die zu unterbindenden Missbrauchsmöglichkeiten gesehen werden, wird später deutlich: „Die zunehmenden Umgehungsversuche (z.B. durch Cont
Donnerstag, 15.09.2011, 11:54 Uhr
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