Die Umfrageergebnisse im Einzelnen:
1. Welche novellierte oder neue rechtliche Vorgabe hat für Ihr Unternehmen die größte Relevanz?
Hier waren sich die Teilnehmer weitgehend einig: Das am 1. Oktober 2021 startende Redispatch 2.0 hat derzeit die größte Relevanz, gefolgt vom neuen Energiewirtschaftsgesetz und der MaKo 2022.
2. Kann Ihr Unternehmen die Regelungen fristgerecht umsetzen?
Mehr als die Hälfte der Unternehmen sind mitten in der Umsetzung und hoffen, fristgerecht fertig zu werden. Nur ein Fünftel der Teilnehmenden ist sich sicher, das alles umsetzen zu können, wohingegen 10 % dies für unmöglich halten. Dabei hakt es wohl am meisten an der mangelnden Zeit sowohl bei Dienstleistern als auch auf der EVU-Seite. Speziell bei der MaKo machen Neuerungen und Veränderungen bei den Formaten Kopfzerbrechen.
3. Wo gibt es den größten Umsetzungsaufwand?
Den meisten Aufwand bei der Umsetzung im Unternehmen verursacht fraglos das Redispatch 2.0, bei dem Netzbetreiber, Erzeuger und Dienstleister gefordert sind. Das wird von rund 48 % der Befragten so gesehen. Aber auch die Marktkommunikation 2022 wird nicht unterschätzt und von 32 % der Unternehmen als besonders aufwändig betrachtet.
4. Was verursacht den größten bürokratischen Aufwand?
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen leiden mehr und mehr an den zunehmenden bürokratischen Belastungen. Auch hier steht wieder Redispatch 2.0 an der Spitze der Antworten. Fast gleichauf werden die Anforderungen aus dem neuen Energiewirtschaftsgesetz als "bürokratisches Monster" angesehen – dazu gehören etwa die elektronische Übermittlung der Abrechnungen, der "Kündigungsbutton" oder die Anpassung der Lieferverträge und AGB.
5. Wie informieren Sie sich hauptsächlich über neue rechtliche Vorgaben?
Verbände gelten gemeinhin als beste Informationsquelle – neben Edna vor allem der BDEW als Spitzenverband der deutschen Energiewirtschaft. Aber auch der Bayerische Verband der Energiewirtschaft wird von einem Viertel der Befragten als wichtigste Informationsquelle genannt.
6. Haben Sie die Umsetzung bereits abgeschlossen?
Keiner der Befragten hat die Umsetzung der Neuerungen bereits abgeschlossen. Immerhin teilweise abgeschlossen sind die Vorgaben bei gut zwei Drittel der Unternehmen. Die Gründe dafür sind vielfältig, viele EVU sind jedoch schlicht überfordert. Ganz konkret wird etwa das Erfordernis durchgängiger Tests der Redispatch-2.0-Prozesse TSO-DSO-EIV (Redispatch-Potenziale, Abrufe, Abrechnung) genannt. Dabei sind viele Systeme beteiligt und es müssen zahlreiche Schnittstellen ausgeprägt werden.
7. Was halten Sie für die sinnvollste Neuerung?
Tatsächlich wird hier wiederum Redispatch 2.0 genannt. Gerade die Integration jeglicher Flexibilitätsoptionen zur Netzstabilität wird als ingenieurtechnisch sinnvoll gelobt. Auch bei Details des EnWG werden Verbesserungen gesehen. Hier wird der § 41 Abs. 4 EnWG i. V. m. § 7 a UWG genannt – die Informationspflicht nach Vertragsschluss & Dokumentation von Telefonanrufen, da in letzter Zeit viele sogenannte „Cold Calls" von dubiosen Drittlieferanten stattgefunden haben.
8. Was ist der größte Unfug?
Im Einzelnen wurde hier erneut konkret der überhöhte bürokratische Aufwand genannt, der sowohl für die Marktteilnehmer als auch für die Kunden keinen großen Nutzen mit sich bringt. Auch die Vorgabe, in Kundenrechnungen auf Vergleichsportale hinweisen zu müssen, empört einen Teil der Antwortenden. Sehr konkret dann die Klage über das Redispatch 2.0: Unfug sei es, einen Termin wie den 1. Oktober 2021 in ein Gesetz zu schreiben und auf die realen Gegebenheiten und notwendige Umsetzungs- und Testzeiträume – auch bedingt durch das mittlerweile 18-monatige Infektionsgeschehen – keine Rücksicht zu nehmen.
Die Umfrageergebnisse im Einzelnen:
1. Welche novellierte oder neue rechtliche Vorgabe hat für Ihr Unternehmen die größte Relevanz?
Hier waren sich die Teilnehmer weitgehend einig: Das am 1. Oktober 2021 startende Redispatch 2.0 hat derzeit die größte Relevanz, gefolgt vom neuen Energiewirtschaftsgesetz und der MaKo 2022.
2. Kann Ihr Unternehmen die Regelungen fristgerecht umsetzen?
Mehr als die Hälfte der Unternehmen sind mitten in der Umsetzung und hoffen, fristgerecht fertig zu werden. Nur ein Fünftel der Teilnehmenden ist sich sicher, das alles umsetzen zu können, wohingegen 10 % dies für unmöglich halten. Dabei hakt es wohl am meisten an der mangelnden Zeit sowohl bei Dienstleistern als auch auf der EVU-Seite. Speziell bei der MaKo machen Neuerungen und Veränderungen bei den Formaten Kopfzerbrechen.
3. Wo gibt es den größten Umsetzungsaufwand?
Den meisten Aufwand bei der Umsetzung im Unternehmen verursacht fraglos das Redispatch 2.0, bei dem Netzbetreiber, Erzeuger und Dienstleister gefordert sind. Das wird von rund 48 % der Befragten so gesehen. Aber auch die Marktkommunikation 2022 wird nicht unterschätzt und von 32 % der Unternehmen als besonders aufwändig betrachtet.
4. Was verursacht den größten bürokratischen Aufwand?
Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen leiden mehr und mehr an den zunehmenden bürokratischen Belastungen. Auch hier steht wieder Redispatch 2.0 an der Spitze der Antworten. Fast gleichauf werden die Anforderungen aus dem neuen Energiewirtschaftsgesetz als "bürokratisches Monster" angesehen – dazu gehören etwa die elektronische Übermittlung der Abrechnungen, der "Kündigungsbutton" oder die Anpassung der Lieferverträge und AGB.
5. Wie informieren Sie sich hauptsächlich über neue rechtliche Vorgaben?
Verbände gelten gemeinhin als beste Informationsquelle – neben Edna vor allem der BDEW als Spitzenverband der deutschen Energiewirtschaft. Aber auch der Bayerische Verband der Energiewirtschaft wird von einem Viertel der Befragten als wichtigste Informationsquelle genannt.
6. Haben Sie die Umsetzung bereits abgeschlossen?
Keiner der Befragten hat die Umsetzung der Neuerungen bereits abgeschlossen. Immerhin teilweise abgeschlossen sind die Vorgaben bei gut zwei Drittel der Unternehmen. Die Gründe dafür sind vielfältig, viele EVU sind jedoch schlicht überfordert. Ganz konkret wird etwa das Erfordernis durchgängiger Tests der Redispatch-2.0-Prozesse TSO-DSO-EIV (Redispatch-Potenziale, Abrufe, Abrechnung) genannt. Dabei sind viele Systeme beteiligt und es müssen zahlreiche Schnittstellen ausgeprägt werden.
7. Was halten Sie für die sinnvollste Neuerung?
Tatsächlich wird hier wiederum Redispatch 2.0 genannt. Gerade die Integration jeglicher Flexibilitätsoptionen zur Netzstabilität wird als ingenieurtechnisch sinnvoll gelobt. Auch bei Details des EnWG werden Verbesserungen gesehen. Hier wird der § 41 Abs. 4 EnWG i. V. m. § 7 a UWG genannt – die Informationspflicht nach Vertragsschluss & Dokumentation von Telefonanrufen, da in letzter Zeit viele sogenannte „Cold Calls" von dubiosen Drittlieferanten stattgefunden haben.
8. Was ist der größte Unfug?
Im Einzelnen wurde hier erneut konkret der überhöhte bürokratische Aufwand genannt, der sowohl für die Marktteilnehmer als auch für die Kunden keinen großen Nutzen mit sich bringt. Auch die Vorgabe, in Kundenrechnungen auf Vergleichsportale hinweisen zu müssen, empört einen Teil der Antwortenden. Sehr konkret dann die Klage über das Redispatch 2.0: Unfug sei es, einen Termin wie den 1. Oktober 2021 in ein Gesetz zu schreiben und auf die realen Gegebenheiten und notwendige Umsetzungs- und Testzeiträume – auch bedingt durch das mittlerweile 18-monatige Infektionsgeschehen – keine Rücksicht zu nehmen.