Bild: Fotolia.com, caruso13
Der staatliche Stromversorger Electricité de France (EDF) muss 1,37 Mrd. Euro Steuern nachzahlen. Die EU-Kommission entschied am 22. Juli, dass ein Steuernachlass aus den 1990er Jahren als staatliche Beihilfe betrachtet und zurückgezahlt werden muss.
EDF hatte in den 1990er Jahren Rückstellungen für die Erneuerung seines Hochspannungsnetzes gebildet, die 1997 aufgelöst wurden. Der französische Fiskus stufte die Operation als Kapitalerhöhung ein und verzichtete damit auf einen Teil der Körperschaftssteuer. Die Kommission kam 2003 zu dem Ergebnis, dass EDF daraus ein selektiver Vorteil im Wettbewerb entstand, der unvereinbar mit den Regeln des B
Mittwoch, 22.07.2015, 17:08 Uhr
Tom Weingärtner
© 2024 Energie & Management GmbH