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Der Stromkonzern Electricite de France (EDF) hat eine als Kapitalerhöhung getarnte Beihilfe plus Zinsen zurecht an den Finanzminister zurückerstattet.
Das hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg entschieden. Der Finanzminister in Paris hatte dem damals zu 100 % im Staatsbesitz befindlichen Unternehmen 1997 Steuerschulden über 889 Mio. Euro erlassen und seine Einlage im gleichen Umfang erhöht. Mit der Kapitalerhöhung und einer Restrukturierung der Bilanz sollte EDF auf die bevorstehende Öffnung des französischen Elektrizitätsmarktes v
Dienstag, 16.01.2018, 11:53 Uhr
Tom Weingärtner
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