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Energie & Management > Kernkraft - EDF erhält Millionen für Kernkraftwerk Fessenheim
Bild: Pixabay
Kernkraft

EDF erhält Millionen für Kernkraftwerk Fessenheim

Der französische Energiekonzern EDF erhält für die vorzeitige Schließung seines Atomkraftwerks in Fessenheim eine Entschädigung von mehr als 370 Millionen Euro
Das älteste Atomkraftwerk Frankreichs im elsässischen Fessenheim war Ende Juni letzten Jahres endgültig vom Netz gegangen. Zuvor hatte die französische Atomaufsicht die Reststrommenge der Anlage begrenzt und den Betreiber EDF dadurch gezwungen, das Atomkraftwerk stillzulegen. Parallel dazu vereinbarten der Staat und EDF einen Ausgleich: eine Einmalzahlung von 370 Mio. Euro sowie eine Reihe von variablen Entschädigungen, deren Höhe sich nach bestimmten Parametern richtet, die in einem Protokoll vereinbart wurden.

Die EU-Kommission hat das Protokoll eingehend geprüft und jetzt festgestellt, dass die vorgesehene Entschädigung angemessen ist, soweit EDF die in dem Protokoll genannten Kosten tatsächlich nachweist. Zu der Frage, ob es sich um eine staatliche Beihilfe handelt, nimmt die Kommission keine Stellung.

Sie geht allerdings davon aus, dass die Stilllegung des Atomkraftwerks zu einer Diversifizierung der Stromerzeugung in Frankreich beiträgt, weil dadurch die Produktion aus erneuerbaren Energien und anderen Quellen begünstigt wird. Damit komme Frankreich einer Forderung aus dem EU-Vertrag nach, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Man sei deswegen zu dem Ergebnis gekommen, dass die energiepolitischen Vorteile größer seien als die Nachteile für den Wettbewerb.
 

Dienstag, 23.03.2021, 16:01 Uhr
Tom Weingärtner
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EDF erhält Millionen für Kernkraftwerk Fessenheim
Der französische Energiekonzern EDF erhält für die vorzeitige Schließung seines Atomkraftwerks in Fessenheim eine Entschädigung von mehr als 370 Millionen Euro
Das älteste Atomkraftwerk Frankreichs im elsässischen Fessenheim war Ende Juni letzten Jahres endgültig vom Netz gegangen. Zuvor hatte die französische Atomaufsicht die Reststrommenge der Anlage begrenzt und den Betreiber EDF dadurch gezwungen, das Atomkraftwerk stillzulegen. Parallel dazu vereinbarten der Staat und EDF einen Ausgleich: eine Einmalzahlung von 370 Mio. Euro sowie eine Reihe von variablen Entschädigungen, deren Höhe sich nach bestimmten Parametern richtet, die in einem Protokoll vereinbart wurden.

Die EU-Kommission hat das Protokoll eingehend geprüft und jetzt festgestellt, dass die vorgesehene Entschädigung angemessen ist, soweit EDF die in dem Protokoll genannten Kosten tatsächlich nachweist. Zu der Frage, ob es sich um eine staatliche Beihilfe handelt, nimmt die Kommission keine Stellung.

Sie geht allerdings davon aus, dass die Stilllegung des Atomkraftwerks zu einer Diversifizierung der Stromerzeugung in Frankreich beiträgt, weil dadurch die Produktion aus erneuerbaren Energien und anderen Quellen begünstigt wird. Damit komme Frankreich einer Forderung aus dem EU-Vertrag nach, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Man sei deswegen zu dem Ergebnis gekommen, dass die energiepolitischen Vorteile größer seien als die Nachteile für den Wettbewerb.
 

Dienstag, 23.03.2021, 16:01 Uhr
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