Bild: Christian Hüller/EEX
Die European Commodity Clearing (ECC) wird ab dem 2. Dezember EU-Emissionsberechtigungen (EUA) für die Besicherung von Börsengeschäften akzeptieren.
Wie das Clearinghaus mitteilte, können Handelsteilnehmer künftig ihre Bestände an Emissionsberechtigungen bei Berechnung von Sicherheitsleistungen im Börsenhandel heranziehen und so die Margin-Anforderungen herabsetzen. Die CO2-Zertifikate sollen auf diese Weise bis zur eigentlichen Verwendung als Compliance-Instrument im Emissionshandel als Sicherheit für Handelsgeschäfte im Strom- und Gasmarkt a
Dienstag, 26.11.2013, 10:47 Uhr
Kai Eckert
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