Bild: EEX
Das Leipziger Clearing-Haus European Commodity Clearing (ECC) wird seinen Kunden künftig auch die Meldung von Transaktionsdaten (Trade Reporting) anbieten.
Ab dem 12. Februar 2014 sind alle Marktteilnehmer im Rahmen der Regulierungsvorgabe Emir verpflichtet, Transaktionsdaten von getätigten Terminmarktgeschäften an ein Transaktionsregister zu melden. Davon betroffen sind sowohl börslich als auch außerbörslich abgeschlossene Handelsgeschäfte.In ihrer Funktion als zentraler Kontrahent verfügt die ECC bereits über eine etablierteMeldeinfrast
Dienstag, 17.12.2013, 16:00 Uhr
Andreas Kögler
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