Die e.dis Energie Nord AG, Fürstenwalde, muss laut einer einstweiligen Verfügung des LG Potsdam die für die Planung des Anschlusses einer PV-Anlage erforderlichen Daten an einen Einspeisewilligen herauszugeben.
Dessen beauftragter Rechtsanwalt begründete die Durchsetzung des Anspruchs damit, dass alle Aufforderungen zur Herausgabe der für eine Lastflussrechnung des Projektes erforderlichen Daten erfolglos waren. Die Entscheidung sei auf andere Vorhaben und Windkraftanlagen anwendbar, weil ein unmittelbarer gesetzlicher Anspruch durchgesetzt worden sei. Damit sei es für unkooperative Netzbetreiber erh
Mittwoch, 18.10.2000, 10:43 Uhr
Angelika Riedel
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