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Energie & Management > Recht - Durchsuchung bei EnBW wegen Regelenergie-Preisen
Quelle: Shutterstock
Recht

Durchsuchung bei EnBW wegen Regelenergie-Preisen

Der Karlsruher Energiekonzern EnBW muss sich gegen den Verdacht zur Wehr setzen, mit überhöhten Preisen für Regelenergie gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben.
Unerwarteter Besuch von der Justiz: Die Energie Baden-Württemberg (EnBW) ist in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten. Wie der Karlsruher Konzern unserer Redaktion jetzt bestätigte, haben Beamte der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Bundeskartellsamts mit der Kriminalpolizei am 25. Januar Geschäftsräume von EnBW durchsucht.

Die Ermittelnden waren dabei auf der Suche nach belastendem Material, mit dem sich der Verdacht auf Verstöße gegen Wettbewerbsrecht erhärten lässt. Die Bundesnetzagentur will zwischen Mitte 2019 und Oktober 2021 Aktivitäten im Handel mit Regelenergie zu „missbräuchlich“ überhöhten Preisen festgestellt haben. Damit, so der Vorwurf der Aufsichtsbehörde, habe die EnBW ihre marktbeherrschende Stellung unrechtmäßig ausgenutzt.

Drei Mitarbeitende im Stromhandel im Visier

EnBW teilt auf Anfrage mit, zuversichtlich zu sein, „dass sich die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen werden“. Das Unternehmen habe die Durchsuchung im Januar „konstruktiv unterstützt und begleitet“. Auch sei EnBW interessiert daran, die Sachverhalte „vorbehaltlos, umfassend und schnell“ zu klären. Bis es so weit ist, gilt die Unschuldsvermutung.

Wie die Stuttgarter Zeitung, die zuerst berichtete, schreibt, stehe nicht das Management im Zentrum der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Der Verdacht richte sich vielmehr gegen drei Mitarbeitende, die im besagten Zeitraum für den Stromhandel zuständig waren. Eine Anfrage unserer Redaktion, ob die Beschäftigten nach wie vor für EnBW tätig sind, ließ der Karlsruher Energiekonzern unbeantwortet.

Der Markt für Regelenergie ist immer wieder Streitpunkt zwischen den Anbietern und den Aufsichtsbehörden. Mit Regelenergie, deren Bereitstellung (positiv) oder Entnahme (negativ) Schwankungen im Stromnetz ausgleicht ("ausregelt"), lässt sich nicht selten gutes Geld verdienen. Geld, das die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber den Energieerzeugern gutgeschreiben und über die Netzentgelte von den Verbrauchern zu tragen ist.

Bundesnetzagentur hat Probleme mit der Preisdeckelung

Die Bundesnetzagentur versucht daher, aus ihrer Sicht unbegründete Preisspitzen zu verbieten. Eine beschlossene Deckelung von zunächst 99.999 Euro (Oktober 2019) auf 9.999 Euro/MWh (Dezember 2020) wurde auf Klage von Uniper indes Anfang 2022 vom Bundesgerichtshof zunächst gestoppt. Bis zur Klärung in der Hauptsache ist der neue Deckel außer Kraft.

EnBW legt Wert auf die Feststellung, dass die Ermittlungen einen Zeitraum „vor der Energiekrise“ betreffen. Die Untersuchungen seien ausgelöst durch „die Beobachtung von kurzfristigen hohen Preisschwankungen“. Ob EnBW in hohem Maße von den seinerzeit erzielten Preisen profitiert und auch die verantwortlichen Beschäftigten über Boni beteiligt hat, ist offen. Die variablen Vergütungen entsprächen dem Marktstandard, so der Konzern gegenüber dem in der Landeshauptstadt ansässigen Blatt.

Dienstag, 25.04.2023, 13:25 Uhr
Volker Stephan
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Durchsuchung bei EnBW wegen Regelenergie-Preisen
Der Karlsruher Energiekonzern EnBW muss sich gegen den Verdacht zur Wehr setzen, mit überhöhten Preisen für Regelenergie gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen zu haben.
Unerwarteter Besuch von der Justiz: Die Energie Baden-Württemberg (EnBW) ist in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten. Wie der Karlsruher Konzern unserer Redaktion jetzt bestätigte, haben Beamte der Staatsanwaltschaft Mannheim und des Bundeskartellsamts mit der Kriminalpolizei am 25. Januar Geschäftsräume von EnBW durchsucht.

Die Ermittelnden waren dabei auf der Suche nach belastendem Material, mit dem sich der Verdacht auf Verstöße gegen Wettbewerbsrecht erhärten lässt. Die Bundesnetzagentur will zwischen Mitte 2019 und Oktober 2021 Aktivitäten im Handel mit Regelenergie zu „missbräuchlich“ überhöhten Preisen festgestellt haben. Damit, so der Vorwurf der Aufsichtsbehörde, habe die EnBW ihre marktbeherrschende Stellung unrechtmäßig ausgenutzt.

Drei Mitarbeitende im Stromhandel im Visier

EnBW teilt auf Anfrage mit, zuversichtlich zu sein, „dass sich die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigen werden“. Das Unternehmen habe die Durchsuchung im Januar „konstruktiv unterstützt und begleitet“. Auch sei EnBW interessiert daran, die Sachverhalte „vorbehaltlos, umfassend und schnell“ zu klären. Bis es so weit ist, gilt die Unschuldsvermutung.

Wie die Stuttgarter Zeitung, die zuerst berichtete, schreibt, stehe nicht das Management im Zentrum der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Der Verdacht richte sich vielmehr gegen drei Mitarbeitende, die im besagten Zeitraum für den Stromhandel zuständig waren. Eine Anfrage unserer Redaktion, ob die Beschäftigten nach wie vor für EnBW tätig sind, ließ der Karlsruher Energiekonzern unbeantwortet.

Der Markt für Regelenergie ist immer wieder Streitpunkt zwischen den Anbietern und den Aufsichtsbehörden. Mit Regelenergie, deren Bereitstellung (positiv) oder Entnahme (negativ) Schwankungen im Stromnetz ausgleicht ("ausregelt"), lässt sich nicht selten gutes Geld verdienen. Geld, das die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber den Energieerzeugern gutgeschreiben und über die Netzentgelte von den Verbrauchern zu tragen ist.

Bundesnetzagentur hat Probleme mit der Preisdeckelung

Die Bundesnetzagentur versucht daher, aus ihrer Sicht unbegründete Preisspitzen zu verbieten. Eine beschlossene Deckelung von zunächst 99.999 Euro (Oktober 2019) auf 9.999 Euro/MWh (Dezember 2020) wurde auf Klage von Uniper indes Anfang 2022 vom Bundesgerichtshof zunächst gestoppt. Bis zur Klärung in der Hauptsache ist der neue Deckel außer Kraft.

EnBW legt Wert auf die Feststellung, dass die Ermittlungen einen Zeitraum „vor der Energiekrise“ betreffen. Die Untersuchungen seien ausgelöst durch „die Beobachtung von kurzfristigen hohen Preisschwankungen“. Ob EnBW in hohem Maße von den seinerzeit erzielten Preisen profitiert und auch die verantwortlichen Beschäftigten über Boni beteiligt hat, ist offen. Die variablen Vergütungen entsprächen dem Marktstandard, so der Konzern gegenüber dem in der Landeshauptstadt ansässigen Blatt.

Dienstag, 25.04.2023, 13:25 Uhr
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