Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat eine Beschwerde der EVN gegen die Netzgesellschaft des Verbund, Austrian Power Grid (APG), als unbegründet zurückgewiesen.
Die EVN hatte gegen die APG auf Durchleitung von Strom der ungarischen MVM geklagt. Der Verbund hatte die Durchleitung mit Verweis auf den Reziprozitätsgrundsatz verweigert: Ungarische Versorger könnten nicht beim Verbund Strom einkaufen, da sie ihren Bedarf ausschließlich bei der MVM decken müssten. Das österreichische Wirtschaftsministerium, bei dem die EVN zunächst Beschwerde eingereicht hatte,
Donnerstag, 22.02.2001, 16:11 Uhr
Angelika Riedel
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