Die Berliner Anwaltskanzlei Geulen & Klinger hat im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) untersucht, welche Steuerungsmöglichkeiten die Bundesländer bei der Landesplanung zur Ansiedlung von Kohlekraftwerken haben.
Nach Angaben von DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake sei es für die Bundesländer möglich, den Bau von Kohleblöcken in Gebieten zu untersagen, die bereits mit Luftschadstoffen erheblich vorbelastet sind. Dazu müssten sie den DUH-Angaben nach allerdings die Raumordnungsgesetze reformieren. Konkret müssten ein Verbot des Brennstoffs Kohle zur Stromerzeugung und eine Pflicht zur Kraft-Wärme-Kopplun
Mittwoch, 15.10.2008, 16:07 Uhr
Andreas Kögler
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