Die Deutsche Strom AG, Hamburg, hat gegen die Bewag, Berlin, eine Vertragsstrafe von 5000 DM wegen wettbewerbsschädigenden Verhaltens erwirkt.
Trotz einer Ende September unterzeichneten Verpflichtungserklärung hatte die Bewag an Neukunden der Deutschen Strom AG Briefe verschickt, in denen es hieß, letztere sei nicht in der Lage, ihren Liefervertrag zu erfüllen. Tatsächlich versorgt die Deutsche Strom AG bereits Kunden im Netzgebiet der Bewag, ihre Netzabdeckung in der Bundesrepublik beträgt nach eigenen Angaben 80 %. Laut Deutsche Strom
Dienstag, 7.11.2000, 14:39 Uhr
Angelika Riedel
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