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EMH Metering hat die Zertifizierung nach der neuen Technischen Richtinie (TR), die im Zuge der Novellierung des Messstellenbetriebs notwendig geworden war, abgeschlossen.
In einem Eilbeschluss hatte das Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen in Münster im März des vergangenen Jahres bemängelt, die bis dahin erfolgte Smart-Meter-Gateway-Zertifizierung entspreche nicht den gesetzlichen Vorschriften. Die zugrunde liegende Technische Richtlinie bleibe hinter den gesetzlich normierten Mindestanforderungen zurück. Daraufhin war das Messstellenbetriebsgesetz angepasst und eine neue Technische Richtlinie erarbeitet worden.
Nun hat mit EMH Metering der dritte Gateway-Hersteller das Zertifizierungsverfahren beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf Grundlage der Technischen Richtlinie BSI TR-03109-1 Version 1.1 durchlaufen. Zuvor hatten bereits PPC und Theben die Zertifizierungsurkunden erhalten. Die Übergabe erfolgte am 8. Februar 2022 in Bonn.
Damit sind drei zertifizierte Smart Meter Gateways am Markt verfügbar, was dem Messstellenbetriebsgesetz zufolge die Grundvoraussetzung für den verpflichtenden Rollout intelligenter Messsysteme ist.
Laut Peter Heuell müssen von den Kunden an den EMH-Gateways keine Änderungen vorgenommen werden, sofern die aktuelle Firmware genutzt wird. "Alle bisher gelieferten Smart Meter Gateways mit unserer aktuellen Firmware beziehungsweise mit einem Update sind nach TR 1.1 zertifiziert", so der Geschäftsführer des Gateway-Herstellers. Zuvor hatten die Geräte bereits die Baumusterprüfbescheinigung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und ein BSI-Zertifikat nach Schutzprofil BSI-CC-PP-0073 erhalten.
Anlässlich der jüngsten Zertifikatsvergaben sagte BSI-Präsident Arne Schönbohm: "In den Konformitätsbewertungsverfahren konnte nun auch formal durch eine unabhängige Prüfstelle die Interoperabilität der Gateways bestätigt werden. Wir haben damit einen wichtigen Meilenstein bei der Digitalisierung der Energiewende erreicht, auf dessen Basis ein beschleunigter Rollout intelligenter Messsysteme weiter vorangetrieben werden kann."
Die Technische Richtlinie beschreibt die Mindestanforderungen an ein Smart Meter Gateway hinsichtlich der Funktionalität und Interoperabilität. Folgende Anforderungen werden in der TR 1.1 beschrieben:
▪ Funktionale und nicht-funktionale Anforderungen
▪ Kommunikationsverbindungen und Protokolle
▪ Messwertverarbeitung für Tarifierung, Bilanzierung und Netzzustandsdatenerhebung
▪ Detailvorgaben zu kryptographischen Verfahren wie Verschlüsselung und Signierung
Dienstag, 8.02.2022, 16:16 Uhr
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