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Die Bundesnetzagentur hat die dritte Ausschreibung für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und die zweite Ausschreibung für innovative KWK-Systeme (iKWK) eröffnet.
In beiden Ausschreibungsverfahren erfolgt die Zuschlagserteilung nach dem Gebotspreisverfahren. In diesem erhält jeder Bieter eine Förderung in der Höhe seines Gebots. Der Gebotstermin ist der 3. Dezember 2018.Der Höchstwert für konventionelle KWK-Anlagen beträgt laut Bundesnetzagentur 7 Ct/kWh. Die Gebote mit dem niedrigsten Gebots
Dienstag, 9.10.2018, 10:35 Uhr
Heidi Roider
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