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Energie & Management > Österreich - Drei-Punkte-Plan für rascheren Ökostromausbau
Quelle: Fotolia.com / YuI
Österreich

Drei-Punkte-Plan für rascheren Ökostromausbau

Energieministerin Leonore Gewessler will die Genehmigungsverfahren vereinfachen und den Ökostromausbau zum öffentlichen Interesse erklären. Regierungsintern abgestimmt ist dies nicht.
Einen Drei-Punkte-Plan zur Beschleunigung der Energiewende in Österreich präsentierte Energieministerin Gewessler (Grüne) am 13. Juni in Wien. Erstens soll es künftig auch dann möglich sein, Genehmigungsverfahren für Ökostrom-Ausbauprojekte einzuleiten, wenn im Raumordnungsplan des betroffenen Bundeslands nicht ausdrücklich Flächen für einschlägige Anlagen ausgewiesen sind.

Zweitens möchte Gewessler die Mehrfachprüfung bestimmter Genehmigungskriterien abschaffen. Zurzeit kommt es unter anderem vor, dass die Auswirkungen eines Projekts auf das Landschaftsbild im Zuge des Genehmigungsverfahrens mehrmals und bisweilen unterschiedlich beurteilt werden.

Drittens plant die Ministerin, das besondere öffentliche Interesse am Ökostromausbau gesetzlich festzuschreiben. Die Qualität der Verfahren sowie die Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung an diesen würden mit der Novelle nicht eingeschränkt, versicherte Gewessler.

Für die rechtstechnische Umsetzung des Drei-Punkte-Plans strebt Gewessler eine Novellierung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) an. Ihr zufolge haben die Fachleute des Energieministeriums (BMK) einen Entwurf ausgearbeitet. Dieser müsse allerdings erst mit dem Koalitionspartner der Grünen, der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP), abgestimmt werden. Mit der ÖVP herrsche Übereinstimmung bezüglich des bekannten Ziels, die Ökostromproduktion bis 2030 um rund 27 Mrd. kWh pro Jahr oder 50 % zu steigern. Folglich sei auch mit deren Zustimmung zu der Novelle zu rechnen. Und über inhaltliche Details gelte es noch zu verhandeln.

Für den Beschluss im Bundesparlament genügt eine einfache Mehrheit, sodass die Koalition nicht auf die Zustimmung der Opposition angewiesen ist. Einen Zeitplan für die Novellierung des UVP-Gesetzes nannte Gewessler nicht. Sie betonte jedoch, sie werde an der Causa „mit Hochdruck arbeiten“.

Offen ist der Ministerin zufolge, ob und gegebenenfalls bis wann die Bundesländer mit der Novelle verpflichtet werden sollen, Flächen für den Ökostromausbau auszuweisen. Auch der Umfang der allenfalls auszuweisenden Flächen steht noch nicht fest. Dies werde jedoch koalitionsintern diskutiert. Auf den Hinweis der Redaktion, dass die Festschreibung des besonderen öffentlichen Interesses an energiewirtschaftlichen Projekten auf europäischer wie auch österreichischer Ebene bis dato nicht zu rascheren Genehmigungsverfahren führte, stellte Gewessler fest: „Wir verbinden mit dieser Festschreibung konkrete Verfahrenserleichterungen.“ So werde es etwa möglich, die im Genehmigungsantrag angeführten Leistungsparameter der jeweiligen Ökostromanlage in gewissem Umfang zu ändern, ohne das Verfahren neu aufrollen zu müssen.

Lob und Skepsis

Der Elektrizitätswirtschaftsverband Oesterreichs Energie bekundete seine Zustimmung zu Gewesslers Plan. Dieser führe im UVP-Gesetz eine Art „Überholspur für Energiewendeprojekte“ ein. Generalsekretärin Barbara Schmidt konstatierte, die Ministerin habe „eine wesentliche Forderung der Branche aufgegriffen. Damit diese Regelung die größtmögliche Wirkung entfalten kann, braucht es eine rasche und rechtssichere Umsetzung, die in Einklang mit der europäischen Ebene steht“. Warnend fügte Schmidt hinzu, seitens der EU-Kommission lägen ebenfalls Vorschläge für raschere Genehmigungsverfahren vor. Es gelte, die österreichischen Pläne damit gut abzustimmen: „Andernfalls könnte nach Beschluss der geplanten UVP-Novelle gleich die nächste Anpassung drohen.“

Skeptischer äußerte sich gegenüber der Redaktion ein Interessenvertreter der Ökostrombranche, der nicht namentlich genannt werden wollte. Er verwies auf die noch fehlende koalitionsinterne Abstimmung der Novelle. Der Drei-Punkte-Plan sei grundsätzlich eine „gute Sache. Aber ich glaube erst daran, wenn die Novelle beschlossen ist“.

Montag, 13.06.2022, 16:04 Uhr
Klaus Fischer
Energie & Management > Österreich - Drei-Punkte-Plan für rascheren Ökostromausbau
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Österreich
Drei-Punkte-Plan für rascheren Ökostromausbau
Energieministerin Leonore Gewessler will die Genehmigungsverfahren vereinfachen und den Ökostromausbau zum öffentlichen Interesse erklären. Regierungsintern abgestimmt ist dies nicht.
Einen Drei-Punkte-Plan zur Beschleunigung der Energiewende in Österreich präsentierte Energieministerin Gewessler (Grüne) am 13. Juni in Wien. Erstens soll es künftig auch dann möglich sein, Genehmigungsverfahren für Ökostrom-Ausbauprojekte einzuleiten, wenn im Raumordnungsplan des betroffenen Bundeslands nicht ausdrücklich Flächen für einschlägige Anlagen ausgewiesen sind.

Zweitens möchte Gewessler die Mehrfachprüfung bestimmter Genehmigungskriterien abschaffen. Zurzeit kommt es unter anderem vor, dass die Auswirkungen eines Projekts auf das Landschaftsbild im Zuge des Genehmigungsverfahrens mehrmals und bisweilen unterschiedlich beurteilt werden.

Drittens plant die Ministerin, das besondere öffentliche Interesse am Ökostromausbau gesetzlich festzuschreiben. Die Qualität der Verfahren sowie die Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung an diesen würden mit der Novelle nicht eingeschränkt, versicherte Gewessler.

Für die rechtstechnische Umsetzung des Drei-Punkte-Plans strebt Gewessler eine Novellierung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) an. Ihr zufolge haben die Fachleute des Energieministeriums (BMK) einen Entwurf ausgearbeitet. Dieser müsse allerdings erst mit dem Koalitionspartner der Grünen, der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP), abgestimmt werden. Mit der ÖVP herrsche Übereinstimmung bezüglich des bekannten Ziels, die Ökostromproduktion bis 2030 um rund 27 Mrd. kWh pro Jahr oder 50 % zu steigern. Folglich sei auch mit deren Zustimmung zu der Novelle zu rechnen. Und über inhaltliche Details gelte es noch zu verhandeln.

Für den Beschluss im Bundesparlament genügt eine einfache Mehrheit, sodass die Koalition nicht auf die Zustimmung der Opposition angewiesen ist. Einen Zeitplan für die Novellierung des UVP-Gesetzes nannte Gewessler nicht. Sie betonte jedoch, sie werde an der Causa „mit Hochdruck arbeiten“.

Offen ist der Ministerin zufolge, ob und gegebenenfalls bis wann die Bundesländer mit der Novelle verpflichtet werden sollen, Flächen für den Ökostromausbau auszuweisen. Auch der Umfang der allenfalls auszuweisenden Flächen steht noch nicht fest. Dies werde jedoch koalitionsintern diskutiert. Auf den Hinweis der Redaktion, dass die Festschreibung des besonderen öffentlichen Interesses an energiewirtschaftlichen Projekten auf europäischer wie auch österreichischer Ebene bis dato nicht zu rascheren Genehmigungsverfahren führte, stellte Gewessler fest: „Wir verbinden mit dieser Festschreibung konkrete Verfahrenserleichterungen.“ So werde es etwa möglich, die im Genehmigungsantrag angeführten Leistungsparameter der jeweiligen Ökostromanlage in gewissem Umfang zu ändern, ohne das Verfahren neu aufrollen zu müssen.

Lob und Skepsis

Der Elektrizitätswirtschaftsverband Oesterreichs Energie bekundete seine Zustimmung zu Gewesslers Plan. Dieser führe im UVP-Gesetz eine Art „Überholspur für Energiewendeprojekte“ ein. Generalsekretärin Barbara Schmidt konstatierte, die Ministerin habe „eine wesentliche Forderung der Branche aufgegriffen. Damit diese Regelung die größtmögliche Wirkung entfalten kann, braucht es eine rasche und rechtssichere Umsetzung, die in Einklang mit der europäischen Ebene steht“. Warnend fügte Schmidt hinzu, seitens der EU-Kommission lägen ebenfalls Vorschläge für raschere Genehmigungsverfahren vor. Es gelte, die österreichischen Pläne damit gut abzustimmen: „Andernfalls könnte nach Beschluss der geplanten UVP-Novelle gleich die nächste Anpassung drohen.“

Skeptischer äußerte sich gegenüber der Redaktion ein Interessenvertreter der Ökostrombranche, der nicht namentlich genannt werden wollte. Er verwies auf die noch fehlende koalitionsinterne Abstimmung der Novelle. Der Drei-Punkte-Plan sei grundsätzlich eine „gute Sache. Aber ich glaube erst daran, wenn die Novelle beschlossen ist“.

Montag, 13.06.2022, 16:04 Uhr
Klaus Fischer

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