Das Oberlandesgericht Koblenz hat erstmals drei Netzentgelt-Bescheide der Landesregulierungsbehörde Rheinland-Pfalz aufgehoben; es bemängelte unter anderem deren Bestimmung der kalkulatorischen Restwerte des Sachanlagevermögens.
Geklagt hatte die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße, Speyer und Trier. Sie bekommen jetzt rückwirkend zum 1. 10. 2006 neue Bescheide, die die Vorgaben des OLG berücksichtigen müssen.Laut der Rechtsanwaltskanzlei Becker Büttner Held, die die Stadtwerke vertrat, zielte das Beschwerdeverfahren im Schwerpunkt auf die Bestimmung des kalkulatorischen Restwertes des Sachanlagevermögens ab;
Montag, 7.05.2007, 15:23 Uhr
Armin Müller
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