Das Europäische Gericht erster Instanz (EuGeI) hat die Klage von sieben britischen Stromversorgern gegen die EU-Kommission abgewiesen. Diese hatte der Regierung Großbritanniens verboten, das Zuteilungsbudget für die erste Emissionshandelsperiode nachträglich aufzustocken.
Nachdem die britische Regierung für den Handelszeitraum 2005 bis 2007 anfangs 738 Mio. t CO2-Äquivalente beantragt hatte, hatte sie ihr Zuteilungsbudget im Dezember 2004 auf 756. Mio. t erhöht. Im April 2005 untersagte Brüssel die nachträgliche Aufstockung, Großbritannien fügte sich ein Jahr später. Gegen den Kommissionsbescheid waren Drax Power Ltd., Great Yarmouth P
Dienstag, 17.07.2007, 13:32 Uhr
Heidrun Rothweiler
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