VDEW (eu-flash) – Als Teil der Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie über ein System für den Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten in der Gemeinschaft hat die EU-Kommission am 13. November eine Entscheidung zur Vermeidung der doppelten Erfassung von im Rahmen des Emissionshandelssystems erzielten Treibhausgasreduktionen bei Projektmaßnahmen im Sinne des Kioto-Protokolls verabschiedet.
Mit den Maßgaben der Entscheidung soll sichergestellt werden, dass keine der Rahmen der flexiblen Mechanismen des Kioto-Protokolls vorgesehenen Emissionsreduktionseinheiten (ERU) oder zertifizierte Emissionsreduktionen (CER) für Reduktionen in Anlagen vergeben werden, die am europäischen Emissionshandelssystem teilnehmen, da dies eine doppelte Erfassung von Emissionsreduktionen oder –begr
Montag, 20.11.2006, 15:41 Uhr
Redaktion
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