RWE und EnBW haben Interesse daran, Nachtspeicherheizungen als Stromspeicher zu nutzen. Deren Betrieb ist ab 2019 verboten, doch schließt die Bundesregierung eine Änderung nicht mehr völlig aus.
Medienberichte über die Absicht von RWE und EnBW, für die Speicherung überschüssigen Stroms mit moderner Technologie ausgestattete Nachtspeicherheizungen zu nutzen, haben zu Nachfragen beim zuständigen Bundesbauministerium (BMBau) geführt. Dieses, das zusammen mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Federführung hat, teilte am 5. Dezember mit, dass der Referentenentwurf für die Novellierung de
Donnerstag, 6.12.2012, 09:41 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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