Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird voraussichtlich am 16. Juli darüber entscheiden, ob Gasversorger gegenüber Zivilgerichten ihre Kalkulation offenlegen müssen, um die Berechtigung von Gaspreiserhöhungen nachzuweisen. Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Richter die Gasversorger dazu verpflichten.
Mitten in der Diskussion um die neuerliche Gaspreiswelle verhandelte der Bundesgerichtshof am 28. Mai erneut über die Gaspreise. Im konkreten Fall ging es um eine Klage eines Kunden der Stadtwerke Dinslaken gegen eine Preiserhöhung im Jahr 2005, die auf dem Weg durch die Instanzen in Karlsruhe gelandet war. Das Landgericht Duisburg hatte für eine weitgehende Offenlegung der Kalkulation u
Montag, 2.06.2008, 08:51 Uhr
Peter Focht
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