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Energie & Management > Studien - DIW präferiert Differenzverträge statt EEG-Vergütung
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Studien

DIW präferiert Differenzverträge statt EEG-Vergütung

Erneuerbare Energien hätten durch die aktuell steigenden Strompreise satte Zusatzgewinne gebracht, sagen Wissenschaftler des DIW und fordern Differenzverträge statt fixen Zuschüssen.
Wissenschaftler vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin haben die aktuellen fixen Zuschüsse nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kritisiert. Die geltende Politik der gleitenden Marktprämie zahle den Betreibern fast aller geförderter Windturbinen und von rund einem Drittel der Solaranlagen eine Mindestvergütung für den verkauften Strom.

Auch im Falle von hohen Strompreisen wie derzeit, die zur Refinanzierung ihrer Kosten genügen, bekämen die Betreiber die EEG-Zulage ausgezahlt. Das verteuere den Strom für die Verbraucher unnötigerweise, meinen Jörn C. Richstein, Frederik Lettow und Karsten Neuhoff. „Hätte die Bundesregierung in der Vergangenheit bereits auf Differenzverträge (Contracts-for-Difference, CfD) gesetzt, hätten auch die Stromkunden und -kundinnen davon profitiert“, schreiben sie. Ihre Berechnungen zeigten, dass die Stromkosten im vergangenen Jahr um knapp 1,7 Mrd. Euro geringer gewesen wären.

Ein Differenzvertrag sichert Erzeuger und Verbraucher ab

Infolge des rasanten Gaspreisanstiegs im zweiten Halbjahr 2021 haben sich die Großhandels-Strompreise im Jahresverlauf um mehr als den Faktor vier erhöht. Im vergangenen Dezember hat der Strom im Großhandel fast 17 Cent/kWh mehr gekostet als im Januar 2021. Dies führe absehbar zu einer signifikanten Stromkostensteigerung für private und gewerbliche Endkunden, schreiben die DIW-Autoren. Der Zuschuss wird dennoch aus dem EEG-Konto gezahlt und letztendlich auf Endverbraucher umgelegt.

 „Die Erneuerbaren-Energien-Anlagen sind gegen niedrige Preise abgesichert, Stromkunden jedoch nicht im selben Maße gegen hohe Strompreise geschützt“, kritisiert das DIW. Im Gegensatz dazu stellen Differenzverträge eine symmetrische Absicherung dar. Wenn Strompreise unter dem Vertragspreis liegen, funktioniert der Differenzvertrag identisch zur gleitenden Marktprämie. Wird der Vertragspreis jedoch überschritten, muss der Betreiber der EE-Anlage die überschüssigen Erlöse an das EEG-Konto abführen. Über Rückzahlungen könnte diese Einsparung dann an die Endkunden weitergegeben werden, schlagen die Autoren vor.
 
Unterschiede der Zahlungsströme nach EEG und Differenzverträgen
Quelle: DIW
Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken.

Bessere Finanzierungsbedingungen für Anlagenbau

Darüber hinaus sorgten Differenzverträge für bessere Finanzierungsbedingungen und damit geringere Stromgestehungskosten beim Bau von EE-Anlagen. Während Investoren aktuell bei hohen Strompreisen und günstigen Kosten für Erneuerbare auf volatile Strompreise wetten müssten, um in Auktionen erfolgreich zu sein, hätten sie unter einem CfD Erlössicherheit. Diese erlaube es ihnen in stärkerem Maße, günstiges Fremdkapitel aufzunehmen. Diese Unterschiede bei den Stromgestehungskosten können sich auf bis zu 30 % belaufen, meint das DIW.

Wenn die aktuellen Strompreise anhand von Terminmarktprodukten fortgeschrieben werden und die Strompreise im Jahr 2022 auf einem Niveau von circa 17,5 Cent/kWh verbleiben, ergäbe sich für 2022 eine Differenz von etwa 6 Mrd. Euro zwischen gleitender Marktprämie und Differenzverträgen. Daher schlagen die Autoren mit der anstehenden EEG-Novelle eine Umstellung der Ausschreibungen für neue Anlagen auf Differenzverträge vor.

Differenzverträge könnten auch zu einer Stärkung der Terminmärkte und damit zur besseren Funktionsfähigkeit des Strommarktes einschließlich der Absicherungsinstrumente beitragen. Häufige und große CfD-Ausschreibungen schüfen eine große Sichtbarkeit auch für langfristige Preisentwicklungen bei der Produktion erneuerbarer Energien. Sie können somit auch als Referenz die Preisfindung zum Beispiel für private PPA (private Direktlieferverträge) unterstützen.

Die Studie zu den Differenzverträgen steht als PDF zum Download bereit.

Freitag, 28.01.2022, 15:50 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Studien - DIW präferiert Differenzverträge statt EEG-Vergütung
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Studien
DIW präferiert Differenzverträge statt EEG-Vergütung
Erneuerbare Energien hätten durch die aktuell steigenden Strompreise satte Zusatzgewinne gebracht, sagen Wissenschaftler des DIW und fordern Differenzverträge statt fixen Zuschüssen.
Wissenschaftler vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin haben die aktuellen fixen Zuschüsse nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kritisiert. Die geltende Politik der gleitenden Marktprämie zahle den Betreibern fast aller geförderter Windturbinen und von rund einem Drittel der Solaranlagen eine Mindestvergütung für den verkauften Strom.

Auch im Falle von hohen Strompreisen wie derzeit, die zur Refinanzierung ihrer Kosten genügen, bekämen die Betreiber die EEG-Zulage ausgezahlt. Das verteuere den Strom für die Verbraucher unnötigerweise, meinen Jörn C. Richstein, Frederik Lettow und Karsten Neuhoff. „Hätte die Bundesregierung in der Vergangenheit bereits auf Differenzverträge (Contracts-for-Difference, CfD) gesetzt, hätten auch die Stromkunden und -kundinnen davon profitiert“, schreiben sie. Ihre Berechnungen zeigten, dass die Stromkosten im vergangenen Jahr um knapp 1,7 Mrd. Euro geringer gewesen wären.

Ein Differenzvertrag sichert Erzeuger und Verbraucher ab

Infolge des rasanten Gaspreisanstiegs im zweiten Halbjahr 2021 haben sich die Großhandels-Strompreise im Jahresverlauf um mehr als den Faktor vier erhöht. Im vergangenen Dezember hat der Strom im Großhandel fast 17 Cent/kWh mehr gekostet als im Januar 2021. Dies führe absehbar zu einer signifikanten Stromkostensteigerung für private und gewerbliche Endkunden, schreiben die DIW-Autoren. Der Zuschuss wird dennoch aus dem EEG-Konto gezahlt und letztendlich auf Endverbraucher umgelegt.

 „Die Erneuerbaren-Energien-Anlagen sind gegen niedrige Preise abgesichert, Stromkunden jedoch nicht im selben Maße gegen hohe Strompreise geschützt“, kritisiert das DIW. Im Gegensatz dazu stellen Differenzverträge eine symmetrische Absicherung dar. Wenn Strompreise unter dem Vertragspreis liegen, funktioniert der Differenzvertrag identisch zur gleitenden Marktprämie. Wird der Vertragspreis jedoch überschritten, muss der Betreiber der EE-Anlage die überschüssigen Erlöse an das EEG-Konto abführen. Über Rückzahlungen könnte diese Einsparung dann an die Endkunden weitergegeben werden, schlagen die Autoren vor.
 
Unterschiede der Zahlungsströme nach EEG und Differenzverträgen
Quelle: DIW
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Bessere Finanzierungsbedingungen für Anlagenbau

Darüber hinaus sorgten Differenzverträge für bessere Finanzierungsbedingungen und damit geringere Stromgestehungskosten beim Bau von EE-Anlagen. Während Investoren aktuell bei hohen Strompreisen und günstigen Kosten für Erneuerbare auf volatile Strompreise wetten müssten, um in Auktionen erfolgreich zu sein, hätten sie unter einem CfD Erlössicherheit. Diese erlaube es ihnen in stärkerem Maße, günstiges Fremdkapitel aufzunehmen. Diese Unterschiede bei den Stromgestehungskosten können sich auf bis zu 30 % belaufen, meint das DIW.

Wenn die aktuellen Strompreise anhand von Terminmarktprodukten fortgeschrieben werden und die Strompreise im Jahr 2022 auf einem Niveau von circa 17,5 Cent/kWh verbleiben, ergäbe sich für 2022 eine Differenz von etwa 6 Mrd. Euro zwischen gleitender Marktprämie und Differenzverträgen. Daher schlagen die Autoren mit der anstehenden EEG-Novelle eine Umstellung der Ausschreibungen für neue Anlagen auf Differenzverträge vor.

Differenzverträge könnten auch zu einer Stärkung der Terminmärkte und damit zur besseren Funktionsfähigkeit des Strommarktes einschließlich der Absicherungsinstrumente beitragen. Häufige und große CfD-Ausschreibungen schüfen eine große Sichtbarkeit auch für langfristige Preisentwicklungen bei der Produktion erneuerbarer Energien. Sie können somit auch als Referenz die Preisfindung zum Beispiel für private PPA (private Direktlieferverträge) unterstützen.

Die Studie zu den Differenzverträgen steht als PDF zum Download bereit.

Freitag, 28.01.2022, 15:50 Uhr
Susanne Harmsen

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