Hauptsitz des Bundesverkehrsministeriums in Berlin. Quelle: BMDV
Das Bundesverkehrsministerium hat nach Vorwürfen zur Förderpraxis bei Wasserstoffprojekten das Disziplinarverfahren gegen einen früheren Abteilungsleiter eingestellt.
Nach Vorwürfen zur Förderpraxis bei Wasserstoffprojekten hat das Bundesverkehrsministerium das Disziplinarverfahren gegen einen früheren Abteilungsleiter nun eingestellt. Wie das Ministerium in einer Mitteilung vom 19. Februar erklärt, lägen keine disziplinarrechtlich relevanten Dienstpflichtverletzungen vor. Auch das Disziplinarverfahren gegen einen anderen Mitarbeiter sei eingestellt worden.
Zum Ermittlungsführer des Disziplinarverfahrens war nach eigenen Angaben ein pensionierter Richter bestellt worden, der zuvor als Vorsitzender Richter an einem Verwaltungsgericht tätig war.
Im September vergangenen Jahres hatte das Verkehrsministerium vor dem Hintergrund möglicher Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von Fördermitteln an Wasserstoffprojekte bekundet, es gebe konkrete Anhaltspunkte, dass zwei Mitarbeiter Dienstpflichten verletzt hätten. Es seien disziplinarrechtliche Verfahren eingeleitet worden. Vorausgegangen waren Untersuchungen der Innenrevision.
Um was es konkret ging
Konkret ging es um eine Fördermittelvergabe aus dem Jahr 2021 in der Amtszeit von Minister Andreas Scheuer (CSU). Das Innovationscluster „HyMobility“ des Deutschen Wasserstoffverbandes − kurz DWV − hatte damals Mittel vom Verkehrsministerium zugesprochen bekommen. Die Wirtschaftszeitung Handelsblatt hatte im Sommer 2023 erstmals von einer möglichen Günstlingswirtschaft bei der Mittelvergabe berichtet (wir berichteten).
Was davor geschah: Die interne Revision hatte im Dezember 2023 in ihrem ersten Abschlussbericht den Abteilungsleiter für Wasserstoff, Klaus Bonhoff, zunächst vom Vorwurf rehabilitiert, gegen Compliance-Regeln verstoßen zu haben. Der Verdacht der Günstlingswirtschaft war damit offiziell erst mal vom Tisch. Darauf folgende Recherchen der Zeitschrift Spiegel veranlassten das Ministerium dann doch zu personellen Konsequenzen in der „Wasserstoffaffäre“: Mit sofortiger Wirkung hatte Ressortchef Volker Wissing (FDP) am 15. Februar 2024 den Abteilungsleiter wegen des fehlenden Vertrauensverhältnisses von seinen Aufgaben entbunden. Auch ein Referatsleiter war versetzt worden. In weiteren Medienberichten waren E-Mails zutage getreten, die der Innenrevision bislang nicht zugänglich waren und erneute Untersuchungen rechtfertigten.
Bonhoff stand insbesondere durch den aufgetauchten E-Mail-Verkehr im Verdacht, Einfluss darauf genommen zu haben, die Fördermittel zu gewähren. Zum einen aufgrund freundschaftlicher Beziehungen zu Personen aus dem DWV, zum anderen aufgrund seines Amtes als jahrelanger Chef der bundeseigenen NOW GmbH. NOW steht für „Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie“.
Mittwoch, 19.02.2025, 14:53 Uhr
Davina Spohn
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