E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Regenerative - Direktvermarktungs-Knick
Quelle: Fotolia / vencav
Regenerative

Direktvermarktungs-Knick "mit Vorsicht zu genießen"

Erstmals seit Langem ist die direktvermarktete Erneuerbaren-Leistung gesunken - wie passt das mit der Energiewende zusammen? Die Redaktion hat einen Windexperten und die ÜNB befragt.
Der Rückgang der Direktvermarktungs-Leistung in Deutschland rund um den Jahreswechsel ist wahrscheinlich auf Versäumnisse bei den Meldepflichten zurückzuführen und spiegelt keine beginnende Rückbauwelle in der Windkraft wider. Das ergeben Antworten der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und eines Windkraft-Experten an diese Redaktion.

Die zu beiden Direktvermarktungs-Segmenten angemeldete Erneuerbaren-Gesamtleistung in Deutschland war wie berichtet für Januar 2023 im Vergleich zu Dezember 2022 um 875 MW auf 98.268 MW gesunken. Das ist der erste Knick seit dem Jahreswechsel 2020/21.

Der Großteil der Delle war mit 543 MW auf die Windkraft an Land zurückzuführen: Einem Rückgang um 3.107 MW auf 46.394 MW im geförderten Direktvermarktungs-Segment (Marktprämienmodell) steht ein Plus von lediglich 2.564 MW auf 9.661 MW in der subventionsfreien sonstigen Direktvermarktung gegenüber.

​Keine Rückbauwelle

Eine Rückbauwelle ist nicht die Ursache − da ist sich Jürgen Quentin von der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) ziemlich sicher: Die rückgebaute Leistung sei im Gesamtjahr 2022 gegenüber 2021 sogar zurückgegangen, von 300 MW auf etwa 255 MW. Auch wenn erfahrungsgemäß weitere Stilllegungen von Windkraftanlagen später gemeldet würden, ändere dies nichts mehr an dem "niedrigen Niveau" des Rückbaus. Es seien obendrein im Dezember 2022 etwa 300 MW dazugebaut worden.

Für die ÜNB antwortete ein Sprecher der ostdeutschen 50 Hertz, die gemeldeten Direktvermarktungs-Leistungen seien "immer mit einer gewissen Vorsicht zu betrachten". Auch wenn den ÜNB als den Hauptvermarktern des geförderten Grünstroms aus eigenem Vermarktungs- und Abrechnungsinteresse an einer hohen Datenqualität gelegen sei, seien sie von der Qualität der Daten abhängig, die die jeweiligen Anschlussnetzbetreiber ihnen melden, und diese wiederum von den Meldungen der Anlagenbetreiber.

Betreiber ab 100 kW müssen ihre Anlagen selbstvermarkten und kalendermonatlich mit einem Vorlauf von mindestens einem Monat ihren Anschlussnetzbetreibern melden, in welchem prozentualem Verhältnis sie ihre Anlagen dem geförderten Marktprämienmodell (MPM), der subventionsfreien sonstigen Direktvermarktung oder dem Mieterstrommodell zuordnen.

Wer vermarktet nicht gemeldete Direktvermarktungs-Leistung

Was geschieht nun aber mit einer Onshore-Windleistung von mehr als 800 MW, die nicht mehr in der Direktvermarktungs-Statistik auftaucht, deren Windräder aber alle direktvermarktungspflichtig sind? 50 Hertz bestätigt die Größenordnung nicht, aber betont, dass die ÜNB in solchen Fällen die Stromvermarktung übernähmen. Für die Auszahlung der Betreiber müssten die ÜNB erst ermitteln, ob es sich um ausgeförderte Anlagen (Ü20), Anlagen im MPM oder doch mit einem fixen EEG-Garantieabnahmepreis handelt. Danach richte sich dann die Höhe der Auszahlung, es gebe aber auch "gegebenenfalls" Pönalen für die Nichtanmeldung zum richtigen Segment. Nachträgliche Meldungen durch die jeweiligen Anschlussnetzbetreiber seien möglich und korrigierten in Summe entsprechend später die ÜNB-Statistik.

Der Meldeprozess bringe besonders zu Jahreswechseln "besondere Herausforderungen mit sich", so der Sprecher weiter. Mit Wirkung um Silvester herum wechsle "eine Vielzahl" Anlagenbetreiber den Direktvermarkter.

Mittwoch, 11.01.2023, 17:28 Uhr
Georg Eble
Energie & Management > Regenerative - Direktvermarktungs-Knick
Quelle: Fotolia / vencav
Regenerative
Direktvermarktungs-Knick "mit Vorsicht zu genießen"
Erstmals seit Langem ist die direktvermarktete Erneuerbaren-Leistung gesunken - wie passt das mit der Energiewende zusammen? Die Redaktion hat einen Windexperten und die ÜNB befragt.
Der Rückgang der Direktvermarktungs-Leistung in Deutschland rund um den Jahreswechsel ist wahrscheinlich auf Versäumnisse bei den Meldepflichten zurückzuführen und spiegelt keine beginnende Rückbauwelle in der Windkraft wider. Das ergeben Antworten der deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) und eines Windkraft-Experten an diese Redaktion.

Die zu beiden Direktvermarktungs-Segmenten angemeldete Erneuerbaren-Gesamtleistung in Deutschland war wie berichtet für Januar 2023 im Vergleich zu Dezember 2022 um 875 MW auf 98.268 MW gesunken. Das ist der erste Knick seit dem Jahreswechsel 2020/21.

Der Großteil der Delle war mit 543 MW auf die Windkraft an Land zurückzuführen: Einem Rückgang um 3.107 MW auf 46.394 MW im geförderten Direktvermarktungs-Segment (Marktprämienmodell) steht ein Plus von lediglich 2.564 MW auf 9.661 MW in der subventionsfreien sonstigen Direktvermarktung gegenüber.

​Keine Rückbauwelle

Eine Rückbauwelle ist nicht die Ursache − da ist sich Jürgen Quentin von der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) ziemlich sicher: Die rückgebaute Leistung sei im Gesamtjahr 2022 gegenüber 2021 sogar zurückgegangen, von 300 MW auf etwa 255 MW. Auch wenn erfahrungsgemäß weitere Stilllegungen von Windkraftanlagen später gemeldet würden, ändere dies nichts mehr an dem "niedrigen Niveau" des Rückbaus. Es seien obendrein im Dezember 2022 etwa 300 MW dazugebaut worden.

Für die ÜNB antwortete ein Sprecher der ostdeutschen 50 Hertz, die gemeldeten Direktvermarktungs-Leistungen seien "immer mit einer gewissen Vorsicht zu betrachten". Auch wenn den ÜNB als den Hauptvermarktern des geförderten Grünstroms aus eigenem Vermarktungs- und Abrechnungsinteresse an einer hohen Datenqualität gelegen sei, seien sie von der Qualität der Daten abhängig, die die jeweiligen Anschlussnetzbetreiber ihnen melden, und diese wiederum von den Meldungen der Anlagenbetreiber.

Betreiber ab 100 kW müssen ihre Anlagen selbstvermarkten und kalendermonatlich mit einem Vorlauf von mindestens einem Monat ihren Anschlussnetzbetreibern melden, in welchem prozentualem Verhältnis sie ihre Anlagen dem geförderten Marktprämienmodell (MPM), der subventionsfreien sonstigen Direktvermarktung oder dem Mieterstrommodell zuordnen.

Wer vermarktet nicht gemeldete Direktvermarktungs-Leistung

Was geschieht nun aber mit einer Onshore-Windleistung von mehr als 800 MW, die nicht mehr in der Direktvermarktungs-Statistik auftaucht, deren Windräder aber alle direktvermarktungspflichtig sind? 50 Hertz bestätigt die Größenordnung nicht, aber betont, dass die ÜNB in solchen Fällen die Stromvermarktung übernähmen. Für die Auszahlung der Betreiber müssten die ÜNB erst ermitteln, ob es sich um ausgeförderte Anlagen (Ü20), Anlagen im MPM oder doch mit einem fixen EEG-Garantieabnahmepreis handelt. Danach richte sich dann die Höhe der Auszahlung, es gebe aber auch "gegebenenfalls" Pönalen für die Nichtanmeldung zum richtigen Segment. Nachträgliche Meldungen durch die jeweiligen Anschlussnetzbetreiber seien möglich und korrigierten in Summe entsprechend später die ÜNB-Statistik.

Der Meldeprozess bringe besonders zu Jahreswechseln "besondere Herausforderungen mit sich", so der Sprecher weiter. Mit Wirkung um Silvester herum wechsle "eine Vielzahl" Anlagenbetreiber den Direktvermarkter.

Mittwoch, 11.01.2023, 17:28 Uhr
Georg Eble

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.