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Bei der Öffentlichen Anhörung zum Digitalisierungsgesetz im Wirtschaftsausschuss des Bundestags am 13. April standen Datenhoheit, Datenschutz und Nutzen der Smart Meter im Mittelpunkt.
Über die Frage, wer zukünftig die über die Smart Meter erfassten Daten verfügen sollte, herrscht nach wie vor Uneinigkeit. Im Gesetzentwurf zur „Digitalisierung der Energiewende“ ist vorgesehen, dass dies bei den Übertragungsnetzbetreibern angesiedelt sein sollte. BDEW und VKU sind da anderer Ansicht. Doch konnte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer für den Bereich Wasser, die Frag
Mittwoch, 13.04.2016, 17:51 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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