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Ein Kurzgutachten von E-Bridge stellt nach Auffassung der Bundesnetzagentur (BNetzA) das Modell der Differenzierten Regulierung grundsätzlich nicht in Frage, während das Bundeswirtschaftsministerium noch auf den Evaluierungsbericht der Behörde zur Anreizregulierung wartet.
Im Zuge der gegenwärtigen Evaluierung der Anreizregulierung hat die Bundesnetzagentur Ende des vergangenen Jahres vier Modelle zur Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens vorgestellt. Eines davon, für das Achim Zerres, der Leiter der Abteilung Energieregulierung im Oktober 2014 bei einem Workshop mit Branchenvertretern durchaus Sympathie bekundete, ist die sogenannte Differenzierte Regulierung.
Donnerstag, 15.01.2015, 17:12 Uhr
Fritz Wilhelm
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