Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
Die Bundesnetzagentur hat am 25. Mai die Ausschreibung des letzten Drittels der diesjährigen Photovoltaik-Leistung in der Freifläche bekannt gemacht.
Mit gut fünf Wochen Vorlauf hat die Bundesnetzagentur am 25.
Mai rechtzeitig die Eckdaten der
zweiten Photovoltaik-Freiflächenausschreibung in diesem Jahr bekannt gegeben. Sie findet nominell am Samstag, 1.
Juli, und faktisch am 3.
Juli statt.
Die Bekanntmachung entspricht den Erwartungen: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) 2023 gibt vor, dass in diesem Jahr im sogenannten ersten Segment der Photovoltaik insgesamt 5.850
MW Zubau ausgeschrieben werden müssen und sich die vorgegebene installierte Leistung gleichmäßig auf März, Juli und Dezember verteilen muss. 2022 waren es noch 3.600
MW gewesen, wovon nur 3.124
MW tatsächlich ausgeschrieben wurden. Dies spiegelt die erhöhten Ausbauziele der Ampelkoalition wider.
In diesem Jahr hätte
sich das Drittel der installierten Zubauleistung, das im Juli unter den Hammer kommt, eigentlich auf 1.950
MW belaufen. Diese hat sich tatsächlich auf 1.611
MW reduziert, nachdem das EEG vorschreibt, welche seit dem Vorjahr bezuschlagten oder nicht bezuschlagten Gebote und Anmeldungen abgezogen oder hinzugerechnet werden müssen. Auch für Dezember sind lediglich
1.611 MW vorgesehen.
Die Messlatte liegt seit März hochDie Ausschreibung der ersten 1.950
MW in diesem Jahr am 1.
März hatte eine Rekordbeteiligung mit 347
Geboten auf einen Garantie-Stromabnahmepreis mit einem Volumen von 2.869
MW hervorgerufen. Davon hatte die Netzagentur auf 245 Gebote mit insgesamt 1.952
MW Zuschläge erteilt.
Der Hintergrund: Ende 2022 hatte die Behörde den Höchstwert für dieses Ausschreibungssegment auf Basis einer Kann-Bestimmung des EEG 2023 um 25
Prozent auf 7,37
Cent/kWh angehoben. Dieser gilt das ganze Jahr über. Im März kam dabei ein mengengewichteter Durchschnitt von 7,03
Cent/kWh heraus. Der niedrigste Zuschlagswert lag bei 5,29
Cent/kWh, der höchste bei 7,30
Cent/kWh.
Donnerstag, 25.05.2023, 14:42 Uhr
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