Die jetzt vorliegende Begründung des vom Bundesgerichtshof (BGH) am 7. Februar gefällten Urteils zur Angemessenheit der Netznutzungsentgelte könnte den Druck auf die Netzbetreiber erhöhen, meint der erfolgreiche Kläger LandEnergie.
Die LandEnergie BMR-Service GmbH mit Sitz in Neuburg an der Donau, eine Tochtergesellschaft des Bundesverbandes der Maschinenringe, die insbesondere landwirtschaftliche Kunden versorgt, hatte bereits im Jahr 2003 Klagen gegen mehrere deutsche Stromnetz-Betreiber eingereicht - unter anderem auch gegen die EnBW Regional AG sowie die EnBW Ostwürttemberg Donauries AG.Der BGH entschied Anfan
Freitag, 19.05.2006, 09:40 Uhr
Michael Pecka
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