Was sich im groben Rahmen abzeichnet, wird den Gestaltern der nationalen Klimaschutzpolitik im Detail noch eine Weile Kopfzerbrechen bereiten. Vor allem das Zuteilungsverfahren und die Berücksichtigung von Sonderregelungen müssen noch präzisiert werden.
Die fristgerechte Erfassung von etwa 6000 Anlagen, die nach Schätzungen des Bundesumweltministeriums der EU-Richtlinie zum CO2-Emissionshandel unterliegen, ist ein ehrgeiziges Projekt. In einem ersten Schritt haben die Landesimmissionsschutzbehörden, entsprechend ihrer erteilten Genehmigungen, Anlagendaten an das Bundesumweltministerium (BMU) geliefert, wo sie auf Plausibilität geprüft wurden. Zum
Donnerstag, 16.10.2003, 14:39 Uhr
Fritz Wilhelm
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