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Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitungausgabe - Die Pioniere sind frustriert
Quelle: Pixabay/Holger Schuea
Aus Der Aktuellen Zeitungausgabe

Die Pioniere sind frustriert

Um alte Standorte weiter zu nutzen, haben sich Windkraftbetreiber eine Repowering-Strategie der Bundesregierung erhofft. Doch die blieb bislang aus.
20 Jahre nach Inbetriebnahme endet die EEG-Förderung von Ökostromanlagen. 20 Jahre scheinen eigentlich eine lange Zeit. Gerade im Vergleich zu den wenigen Monaten, die sich die damalige rot-grüne Koalition für die Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Zeit gelassen hat.

Seit Jahresbeginn sind die ersten 20 EEG-Jahre herum. Und nicht nur, aber gerade einstige Windpioniere schieben Frust. Denn heutige, großteils immer komplizierter werdende EEG-Regelungen machen es sehr schwer, alte Anlagen wirtschaftlich tragfähig weiter zu betreiben. „Wir werden wahrscheinlich abbauen.“ Wolfgang Siebert wirkt sehr betrübt, wenn er daran denkt, was nach dem 31. Dezember 2021 mit dem Bürgerwindrad Vogtsreichenbach passieren wird.

Damals: Ja vom Umweltschutz

Vier Jahre hatten seine und 167 andere Familien aus dem Landkreis Fürth in Bayern auf den 1. Dezember 2001 hingearbeitet. Schon damals stand der örtliche Bund Naturschutz mit hinter dem Projekt − einst ein Novum bei Umweltverbänden. Seit jenem Datum fließt Windstrom von diesem echten Gemeinschaftsprojekt, einer Dewind-D4-Anlage mit 600 kW Spitzenleistung, 70 Metern Nabenhöhe und 48-Meter-Rotoren, ins öffentliche Stromnetz.

Heute: Nein von 10H

Nach 20 Jahren steht dessen Aus fast fest. Denn für Repowering, also ein neues Windrad anstelle des alten zu errichten, „da braucht man eine neue Genehmigung. Und es ist wahrscheinlich aussichtslos, weil wir zu nahe an Vinzenzenbronn und Vogtsreichenbach sind. Bei 10H müsste man über 2.000 Meter Abstand halten“, winkt Wolfgang Siebert enttäuscht ab.

10H, also 10-fache Gesamthöhe: Diese Regel hat Bayerns damaliger Finanzminister und jetziger Regierungschef Markus Söder (CSU) im November 2014 für den Freistaat durchgesetzt. Seither dürfen Windräder in Bayern nur noch dann näher als 10H an Siedlungen gebaut werden, wenn die jeweiligen Standort-Kommunen das wollen. Doch welches Stadt- oder Gemeinderatsgremium verscherzt es sich schon gern mit den kommunalen Nachbarn?
Das Bürgerwindrad Vogtsreichenbach heutzutage (Aufnahme von 2020). Es wird wohl nach diesem Dezember abgebaut werden - Ersatz nicht genehmigungsfähig.
Quelle Heinz Wraneschitz

Aber sogar diese ziemlich theoretische Möglichkeit wurde weiter eingeschränkt − nicht nur in Bayern, sondern in der gesamten Bundesrepublik. Denn auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat die schwarz-rote Bundesregierung im Rahmen des „Klimapakets“ 2020 eine bundesweit geltende 1.000-Meter-Abstandsregel durchgesetzt.

Diese soll die − laut Umfragen eigentlich sehr geringe Zahl − Windgegner befrieden. „Ich lach mich langsam kaputt über die Bundesregierung: Man kann doch alte Anlagen nur dann abschalten, wenn wirklich genug erneuerbarer Strom da ist. Allein die neue 1.000-Meter-Regelung macht eine Energiewende unmöglich“, erklärt Windpionier Wolfgang Siebert dazu.

Auf der anderen Seite soll das ebenfalls von der Regierung beschlossene „Bürgergeld“ Anwohner potenzieller neuer Windräder zu noch mehr Akzeptanz der „Landschaftsveränderung“ animieren: Es soll Anteile aus dem Ertrag der Windkraftanlagen in die kommunalen Töpfe blasen. Diese Regelung würde natürlich auch für Repowering-Anlagen gelten. Und zwar nicht nur für einzelne wie die beschriebene im Landkreis Fürth, sondern genauso solche aus der Renovierung ganzer Windparks.

Warum diese Hürden für Windkraft?

Gerade bei solchen Ansammlungen von Rotoren sollte der Gesetzgeber dafür sorgen, „dass diese Flächen weiter genutzt werden können. Die Menschen in der Nachbarschaft haben sich ja über die Jahre daran gewöhnt“, erklärt Wolfram Axthelm, der Geschäftsführer des Bundesverbands Windenergie (BWE).

Richtig ist zwar: Der Bundestag hat mit dem neuen Paragrafen 16b im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) am 24. Juni 2021, also kurz und knapp vor dem Ende der Legislaturperiode, das Repowering im Grundsatz erleichtert. „Dieser Paragraf 16​b sieht vor, dass beim Repowering im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nur Anforderungen geprüft werden müssen, wenn durch das Repowering nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erheblich sein können“, erläutert die Bundestagspressestelle.

Das bedeutet konkret: Wenn die neuen Anlagen nicht mehr Einflüsse auf die Umwelt ausüben als die zu ersetzenden, braucht seitens der Ämter dafür keine neue „BImSch-Genehmigung“ erteilt zu werden.

Doch ein Problem löst der neue BImSchG-Paragraf 16b nicht: Die Länder sind für dessen Umsetzung selbst verantwortlich. Sie müssen also die Regelung erst in ihre eigenen Erlasse oder Gesetze übernehmen. Und das kann dauern.

Komplett neues Genehmigungsverfahren nötig

Und: Außer dieser Erleichterung durch den neuen 16b gilt: „Beim Repowering muss die Genehmigung genau so durchgeführt werden, als wenn die Anlagen auf der grünen Wiese errichtet werden sollten“ − so, als ob dort bisher noch nichts außer Landschaft war, nennt der BWE-Geschäftsführer ein immenses Problem für die Betreiber- und Planungsfirmen. Nur das Land Rheinland-Pfalz nutze bislang ein „beschleunigtes Genehmigungsverfahren“ bei Repowering, ist aus Fachkreisen zu hören.

Dabei steht fest: Eine neue Anlage, die ein 20 Jahre altes Windkraftwerk ersetzt, ist nicht nur wesentlich höher, hat längere Rotoren und eine höhere Leistung. Sondern gerade der Ertrag pro kW installierter Leistung steigt dank der stärkeren Luftströmungen in der Höhe. Deshalb sind heute wesentlich weniger neue Anlagen notwendig bei gleichzeitig mehr Stromausbeute.

Ein aus wirtschaftlicher und energetischer Sicht sinnvoller Ersatz also, selbst wenn die alten Anlagen technisch gesehen weiterbetrieben werden könnten. BWE-Geschäftsführer Axthelm sieht deshalb „bei den 14.000 Megawatt, die in Deutschland bis 2025 aus der EEG-Förderung fallen, den größten Repowering-Markt weltweit“. Das könnte der hiesigen Windkraftindustrie weiteren Schub verleihen. „Für uns ist deshalb das Wichtigste: Die künftige Regierung muss deutlich machen, dass sie in Repowering gute Chancen sieht.“ Axthelm fordert in diesem Zusammenhang „eine deutliche Entschlackung im Genehmigungsverfahren“.

Ein Beispiel: „Wenn sich in bestehenden Windparks Vogelarten angesiedelt haben, darf das nicht zum Verbot neuer Anlagen führen.“ Oder die Einrechnung bereits bei den Ursprungsanlagen geleisteter Umweltausgleichsmaßnahmen.

Das Netz ist bereit

Dank neuer Technik würde also auf bestehenden Windflächen mehr Ökostrom produziert. Das wiederum würde − anders als vielleicht zu erwarten − den Verteilnetzen keine Probleme bereiten. „Denn der Standort wäre ja schon erschlossen“, erklärt Rainer Kleedörfer, Bereichsleiter Unternehmensentwicklung des nordbayerischen Regionalversorgers N-Ergie. Auch er sieht „überall dort, wo bereits Windkraftanlagen stehen, mehrheitlich Zuspruch. Damit sind diese Standorte grundsätzlich geeignet. Und deshalb muss das Thema Repowering hierzulande genutzt werden.“

Oder alte Technik wird verlagert

Ansonsten könnte es zu einem Repowering der völlig anderen Art kommen. „Rückenwind“ heißt eine Business-to-Business(B2B)-Plattform, die gerade von der Hochschule Karlsruhe mit Partnern aufgebaut wird. Das Ziel: Alte ausgeförderte Anlagen sollen „neue Standorte im Ausland bekommen. Die Betreiber dort werden Windpioniere. Und die jetzigen Betreiber könnten auch am Geschäftsmodell dort beteiligt sein“, heißt es aus der Projektgruppe. Mit Interessenten in Lettland oder Estland sei man schon im Gespräch. Gefördert wird „Rückenwind“ übrigens unter anderem von Peter Altmaiers Bundeswirtschaftsministerium…

Montag, 13.09.2021, 09:05 Uhr
Heinz Wraneschitz
Energie & Management > Aus Der Aktuellen Zeitungausgabe - Die Pioniere sind frustriert
Quelle: Pixabay/Holger Schuea
Aus Der Aktuellen Zeitungausgabe
Die Pioniere sind frustriert
Um alte Standorte weiter zu nutzen, haben sich Windkraftbetreiber eine Repowering-Strategie der Bundesregierung erhofft. Doch die blieb bislang aus.
20 Jahre nach Inbetriebnahme endet die EEG-Förderung von Ökostromanlagen. 20 Jahre scheinen eigentlich eine lange Zeit. Gerade im Vergleich zu den wenigen Monaten, die sich die damalige rot-grüne Koalition für die Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes Zeit gelassen hat.

Seit Jahresbeginn sind die ersten 20 EEG-Jahre herum. Und nicht nur, aber gerade einstige Windpioniere schieben Frust. Denn heutige, großteils immer komplizierter werdende EEG-Regelungen machen es sehr schwer, alte Anlagen wirtschaftlich tragfähig weiter zu betreiben. „Wir werden wahrscheinlich abbauen.“ Wolfgang Siebert wirkt sehr betrübt, wenn er daran denkt, was nach dem 31. Dezember 2021 mit dem Bürgerwindrad Vogtsreichenbach passieren wird.

Damals: Ja vom Umweltschutz

Vier Jahre hatten seine und 167 andere Familien aus dem Landkreis Fürth in Bayern auf den 1. Dezember 2001 hingearbeitet. Schon damals stand der örtliche Bund Naturschutz mit hinter dem Projekt − einst ein Novum bei Umweltverbänden. Seit jenem Datum fließt Windstrom von diesem echten Gemeinschaftsprojekt, einer Dewind-D4-Anlage mit 600 kW Spitzenleistung, 70 Metern Nabenhöhe und 48-Meter-Rotoren, ins öffentliche Stromnetz.

Heute: Nein von 10H

Nach 20 Jahren steht dessen Aus fast fest. Denn für Repowering, also ein neues Windrad anstelle des alten zu errichten, „da braucht man eine neue Genehmigung. Und es ist wahrscheinlich aussichtslos, weil wir zu nahe an Vinzenzenbronn und Vogtsreichenbach sind. Bei 10H müsste man über 2.000 Meter Abstand halten“, winkt Wolfgang Siebert enttäuscht ab.

10H, also 10-fache Gesamthöhe: Diese Regel hat Bayerns damaliger Finanzminister und jetziger Regierungschef Markus Söder (CSU) im November 2014 für den Freistaat durchgesetzt. Seither dürfen Windräder in Bayern nur noch dann näher als 10H an Siedlungen gebaut werden, wenn die jeweiligen Standort-Kommunen das wollen. Doch welches Stadt- oder Gemeinderatsgremium verscherzt es sich schon gern mit den kommunalen Nachbarn?
Das Bürgerwindrad Vogtsreichenbach heutzutage (Aufnahme von 2020). Es wird wohl nach diesem Dezember abgebaut werden - Ersatz nicht genehmigungsfähig.
Quelle Heinz Wraneschitz

Aber sogar diese ziemlich theoretische Möglichkeit wurde weiter eingeschränkt − nicht nur in Bayern, sondern in der gesamten Bundesrepublik. Denn auf Vorschlag von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat die schwarz-rote Bundesregierung im Rahmen des „Klimapakets“ 2020 eine bundesweit geltende 1.000-Meter-Abstandsregel durchgesetzt.

Diese soll die − laut Umfragen eigentlich sehr geringe Zahl − Windgegner befrieden. „Ich lach mich langsam kaputt über die Bundesregierung: Man kann doch alte Anlagen nur dann abschalten, wenn wirklich genug erneuerbarer Strom da ist. Allein die neue 1.000-Meter-Regelung macht eine Energiewende unmöglich“, erklärt Windpionier Wolfgang Siebert dazu.

Auf der anderen Seite soll das ebenfalls von der Regierung beschlossene „Bürgergeld“ Anwohner potenzieller neuer Windräder zu noch mehr Akzeptanz der „Landschaftsveränderung“ animieren: Es soll Anteile aus dem Ertrag der Windkraftanlagen in die kommunalen Töpfe blasen. Diese Regelung würde natürlich auch für Repowering-Anlagen gelten. Und zwar nicht nur für einzelne wie die beschriebene im Landkreis Fürth, sondern genauso solche aus der Renovierung ganzer Windparks.

Warum diese Hürden für Windkraft?

Gerade bei solchen Ansammlungen von Rotoren sollte der Gesetzgeber dafür sorgen, „dass diese Flächen weiter genutzt werden können. Die Menschen in der Nachbarschaft haben sich ja über die Jahre daran gewöhnt“, erklärt Wolfram Axthelm, der Geschäftsführer des Bundesverbands Windenergie (BWE).

Richtig ist zwar: Der Bundestag hat mit dem neuen Paragrafen 16b im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) am 24. Juni 2021, also kurz und knapp vor dem Ende der Legislaturperiode, das Repowering im Grundsatz erleichtert. „Dieser Paragraf 16​b sieht vor, dass beim Repowering im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens nur Anforderungen geprüft werden müssen, wenn durch das Repowering nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erheblich sein können“, erläutert die Bundestagspressestelle.

Das bedeutet konkret: Wenn die neuen Anlagen nicht mehr Einflüsse auf die Umwelt ausüben als die zu ersetzenden, braucht seitens der Ämter dafür keine neue „BImSch-Genehmigung“ erteilt zu werden.

Doch ein Problem löst der neue BImSchG-Paragraf 16b nicht: Die Länder sind für dessen Umsetzung selbst verantwortlich. Sie müssen also die Regelung erst in ihre eigenen Erlasse oder Gesetze übernehmen. Und das kann dauern.

Komplett neues Genehmigungsverfahren nötig

Und: Außer dieser Erleichterung durch den neuen 16b gilt: „Beim Repowering muss die Genehmigung genau so durchgeführt werden, als wenn die Anlagen auf der grünen Wiese errichtet werden sollten“ − so, als ob dort bisher noch nichts außer Landschaft war, nennt der BWE-Geschäftsführer ein immenses Problem für die Betreiber- und Planungsfirmen. Nur das Land Rheinland-Pfalz nutze bislang ein „beschleunigtes Genehmigungsverfahren“ bei Repowering, ist aus Fachkreisen zu hören.

Dabei steht fest: Eine neue Anlage, die ein 20 Jahre altes Windkraftwerk ersetzt, ist nicht nur wesentlich höher, hat längere Rotoren und eine höhere Leistung. Sondern gerade der Ertrag pro kW installierter Leistung steigt dank der stärkeren Luftströmungen in der Höhe. Deshalb sind heute wesentlich weniger neue Anlagen notwendig bei gleichzeitig mehr Stromausbeute.

Ein aus wirtschaftlicher und energetischer Sicht sinnvoller Ersatz also, selbst wenn die alten Anlagen technisch gesehen weiterbetrieben werden könnten. BWE-Geschäftsführer Axthelm sieht deshalb „bei den 14.000 Megawatt, die in Deutschland bis 2025 aus der EEG-Förderung fallen, den größten Repowering-Markt weltweit“. Das könnte der hiesigen Windkraftindustrie weiteren Schub verleihen. „Für uns ist deshalb das Wichtigste: Die künftige Regierung muss deutlich machen, dass sie in Repowering gute Chancen sieht.“ Axthelm fordert in diesem Zusammenhang „eine deutliche Entschlackung im Genehmigungsverfahren“.

Ein Beispiel: „Wenn sich in bestehenden Windparks Vogelarten angesiedelt haben, darf das nicht zum Verbot neuer Anlagen führen.“ Oder die Einrechnung bereits bei den Ursprungsanlagen geleisteter Umweltausgleichsmaßnahmen.

Das Netz ist bereit

Dank neuer Technik würde also auf bestehenden Windflächen mehr Ökostrom produziert. Das wiederum würde − anders als vielleicht zu erwarten − den Verteilnetzen keine Probleme bereiten. „Denn der Standort wäre ja schon erschlossen“, erklärt Rainer Kleedörfer, Bereichsleiter Unternehmensentwicklung des nordbayerischen Regionalversorgers N-Ergie. Auch er sieht „überall dort, wo bereits Windkraftanlagen stehen, mehrheitlich Zuspruch. Damit sind diese Standorte grundsätzlich geeignet. Und deshalb muss das Thema Repowering hierzulande genutzt werden.“

Oder alte Technik wird verlagert

Ansonsten könnte es zu einem Repowering der völlig anderen Art kommen. „Rückenwind“ heißt eine Business-to-Business(B2B)-Plattform, die gerade von der Hochschule Karlsruhe mit Partnern aufgebaut wird. Das Ziel: Alte ausgeförderte Anlagen sollen „neue Standorte im Ausland bekommen. Die Betreiber dort werden Windpioniere. Und die jetzigen Betreiber könnten auch am Geschäftsmodell dort beteiligt sein“, heißt es aus der Projektgruppe. Mit Interessenten in Lettland oder Estland sei man schon im Gespräch. Gefördert wird „Rückenwind“ übrigens unter anderem von Peter Altmaiers Bundeswirtschaftsministerium…

Montag, 13.09.2021, 09:05 Uhr
Heinz Wraneschitz

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