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Dank einer neuen Vorschrift gibt es in der Windbranche mehr Anbieter für bedarfsgerechte Hindernisbefeuerungen.
Ziemlich lange hat die Windbranche gebraucht, um dem zuständigen Bundesverkehrsministerium die Zulässigkeit bei der bedarfsgerechten Hindernisbefeuerung abzuringen. Bisher mussten Windturbinen mit einer Gesamthöhe von mehr als 100 Metern zeitlich unbegrenzt als Hindernis für die Luftfahrt gekennzeichnet werden. In den Nachtstunden blinkt von vielen Propellern ein rotes Gefahrfeuer – meist zu
Dienstag, 3.05.2016, 09:05 Uhr
Ralf Köpke und Torsten Thomas
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