Mit einer zunächst optionalen Marktprämie will der Gesetzgeber Betreibern von Biogasanlagen einen Anreiz bieten, ihre Anlagen marktorientiert zu fahren.
Die Marktprämie ist ein neues, im Rahmen des ab 2012 gültigen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geregeltes Vergütungsmodell für die Direktvermarktung von Ökostrom. Durch den Schritt auf den Großhandelsmarkt sollen sich für Anlagenbetreiber Chancen auf zusätzliche, die bisherige EEG-Vergütung übertreffende Einnahmequellen, ergeben. Die Direktvermarktung ist (EEG § 33a Abs. 1) definiert als
Freitag, 16.12.2011, 13:53 Uhr
Michael Pecka
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