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Energie & Management > E&M-Podcast - Die Gasumlagen kommen mit großen Unsicherheiten
Quelle: E&M
E&M-Podcast

Die Gasumlagen kommen mit großen Unsicherheiten

Ab 1. Oktober kommt eine Gasumlage in Höhe von 2,4 Ct/kWh. Allerdings bestehen für Energieversorger viele rechtliche Unklarheiten, wie Expertinnen der Kanzlei Schalast erörtern.
Die Energierechtsanwältinnen Victoria Boss und Janka Schwaibold analysieren im Energiefunk die Umlagen auf Gasbeschaffung und Gasspeicher, die ab dieser Heizperiode auf Endverbraucher zukommen. Sie benennen viel rechtliche Unklarheiten, die besonders Energieversorger wie Stadtwerke betreffe, wenn sie die Umlagen an ihre Endkunden weitergeben müssen. Zunächst aber stehen die Bilanzkreisverantwortlichen in der Zahlungspflicht gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen THE. Trading Hub Europe (THE) wird für viele Verbrauchsstellen aufgrund der prognostizierten Verbrauchsdaten des Vorjahres die Umlagen einfordern.

Die Bilanzkreisverantwortlichen und Lieferanten müssen dann sehen, wie sie das Geld wiederbekommen. Denn die Versorger haben meist sechs Wochen vorab eine Preiserhöhung ihren Kunden anzukündigen. Mit den kurzfristig verkündeten Umlagen von Mitte August, ist das kaum zu schaffen. Und noch immer ist offen, ob und in welcher Höhe auch die Mehrwertsteuer für die Umlagen fällig wird. Festpreisverträge mit langen Laufzeiten könnten sogar der Umlage entgehen, dann bleiben die Kosten beim Versorger hängen. Und außerdem gibt es Diskrepanzen von zehn bis 15 % zwischen dem prognostizierten Verbrauch und dem tatsächlichen durch Einsparungen. Auch hier könnten Versorger Umlagen nicht weitergeben, fürchten die Expertinnen.

Gesprächspartnerinnen:
  • Victoria Boss, RA mit Spezialisierung Energieverträge bei Schalast Law/Tax
  • Janka Schwaibold, RA mit Spezialisierung Regulierungsvorgaben bei Schalast Law/Tax
     

Vierzehntäglich mittwochs bringt eine neue Folge des "Energiefunks" Fakten, Meinungen und Skurriles aus der Energiewelt. Neben dem Bericht steht die persönliche Meinung, der Aufruf, Ausbruch oder die plötzliche Einsicht der Energieakteure im Mittelpunkt.

Dazu gehören Kurzinterviews aus Politik, Verbänden, Unternehmen oder Wissenschaft, Schlagzeilen der Woche, Trends, Entwicklungen, Prognosen zu aktuellen Prozessen in der Energiewelt und natürlich Meldungen aus der digitalen Welt. Auch das Kurzporträt eines Unternehmens oder innovativen Projekts wird aus aktuellem Anlass gezeichnet.

Wir nehmen die Macher der Energiewelt beim Wort. Ganz gleich, ob Erfolgsmeldung oder Rückzugsgefecht, bei uns stehen Politiker, Unternehmer oder Forscher Rede und Antwort. Zündende Idee oder Schlag in Wasser? Entscheiden Sie selbst beim Zuhören. Oder schicken Sie uns Ihre Meinung zum Thema, reden Sie mit.

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Hören ist manchmal leichter als Lesen. Es geht auch unterwegs oder beim Autofahren oder sogar im Dunkeln. Und Sie bekommen den Originalton. Keine gefilterten Berichte, sondern die Aussage pur. Als wären Sie dabei sozusagen als "Ohrenzeuge". Das kann Sie erheitern oder aufregen, den Kopf schütteln oder die Ohren spitzen lassen. Die Wahl liegt bei Ihnen − also reinhören!

Der E&M Energiefunk kann bei iTunes, über Spotify, auf SoundCloud sowie bei Deezer und Google Play Music und Amazon Alexa oder per RSS-Feed abonniert und angehört werden. Bei Google Play gibt es ihn auch als App.

Mittwoch, 17.08.2022, 09:18 Uhr
Susanne Harmsen
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Ab 1. Oktober kommt eine Gasumlage in Höhe von 2,4 Ct/kWh. Allerdings bestehen für Energieversorger viele rechtliche Unklarheiten, wie Expertinnen der Kanzlei Schalast erörtern.
Die Energierechtsanwältinnen Victoria Boss und Janka Schwaibold analysieren im Energiefunk die Umlagen auf Gasbeschaffung und Gasspeicher, die ab dieser Heizperiode auf Endverbraucher zukommen. Sie benennen viel rechtliche Unklarheiten, die besonders Energieversorger wie Stadtwerke betreffe, wenn sie die Umlagen an ihre Endkunden weitergeben müssen. Zunächst aber stehen die Bilanzkreisverantwortlichen in der Zahlungspflicht gegenüber dem Marktgebietsverantwortlichen THE. Trading Hub Europe (THE) wird für viele Verbrauchsstellen aufgrund der prognostizierten Verbrauchsdaten des Vorjahres die Umlagen einfordern.

Die Bilanzkreisverantwortlichen und Lieferanten müssen dann sehen, wie sie das Geld wiederbekommen. Denn die Versorger haben meist sechs Wochen vorab eine Preiserhöhung ihren Kunden anzukündigen. Mit den kurzfristig verkündeten Umlagen von Mitte August, ist das kaum zu schaffen. Und noch immer ist offen, ob und in welcher Höhe auch die Mehrwertsteuer für die Umlagen fällig wird. Festpreisverträge mit langen Laufzeiten könnten sogar der Umlage entgehen, dann bleiben die Kosten beim Versorger hängen. Und außerdem gibt es Diskrepanzen von zehn bis 15 % zwischen dem prognostizierten Verbrauch und dem tatsächlichen durch Einsparungen. Auch hier könnten Versorger Umlagen nicht weitergeben, fürchten die Expertinnen.

Gesprächspartnerinnen:
  • Victoria Boss, RA mit Spezialisierung Energieverträge bei Schalast Law/Tax
  • Janka Schwaibold, RA mit Spezialisierung Regulierungsvorgaben bei Schalast Law/Tax
     

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