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Energie & Management > Politik - Die Gasumlage kommt mit vielen offenen Fragen
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
Politik

Die Gasumlage kommt mit vielen offenen Fragen

Das Bundeskabinett hat sich am Abend des 4. August auf eine Gasumlage ab Herbst geeinigt. Mit ihr begleichen alle Gaskunden die Beihilfen des Staates für die gefährdeten Gasimporteure.
Wegen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die folgenden Sanktionen der EU kommt viel weniger russisches Erdgas nach Deutschland. Damit die Wirtschaft und Energieversorgung dennoch funktionieren, müssen die großen Gasimporteure zu wesentlich höheren Preisen den Rohstoff aus anderen Quellen einkaufen. Das führt aktuell zu Verlusten in Milliardenhöhe bei den Importeuren. Damit sie nicht insolvent gehen, hat die Bundesregierung Milliardenhilfen bereitgestellt, beispielsweise für Uniper. Dieses Geld will sie sich nun von den Endverbrauchern zurückholen, mittels einer Gasumlage.

Ziel der Umlage sei es, „die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, Insolvenzen von Gashändlern und Dominoeffekte in der Lieferkette der Energiewirtschaft zu verhindern“. Die Umlage wurde am Abend des 4. August im Kabinett beschlossen, soll Mitte August in Kraft treten und vom 1. Oktober greifen. Sie endet voraussichtlich am 1. April 2024. Bis dahin soll der Gasmangel durch verschiedene Maßnahmen bewältigt sein, die das fehlende Gas aus Russland ersetzen.

Entlastung für einkommensschwache Haushalte

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte, die Entscheidung der Bundesregierung für die befristete Umlage werde und müsse von weiteren Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger begleitet werden. Zu den bislang vereinbarten Entlastungen gehört eine Reform des Wohngeldes und eine Einführung des Bürgergelds. Außerdem sollen die Kündigungsschutzregeln für Mietwohnungen und Energieverträge überprüft werden, so dass überforderten Mietern der Mietvertrag oder Energiekunden der Liefervertrag nicht gekündigt wird.

Auf die Umlage solle laut Habeck auch nicht noch zusätzlich Mehrwertsteuer erhoben werden. Hier liege die Zuständigkeit aber beim FDP-geführten Finanzministerium. Dieses müsse prüfen, wie das funktionieren könne. Der stellvertretende Chef der Unionsfraktion, Jens Spahn, kritisierte die Umlage. Sie habe „erhebliche handwerkliche Fehler“ und sei nicht fair, sagte er. Wenn die Ampelkoalition nicht zügig nachbessere, werde die Unionsfraktion im Bundestag die Aufhebung der Verordnung zur Gasumlage beantragen, kündigte der CDU-Politiker an.

Prozedere der Umlage

Die Gas-Sicherungsumlage soll auf Basis des Paragrafen 26 Energiesicherungsgesetz gelten. Die Rechtsverordnung der Bundesregierung wird dem Bundestag nun zur Konsultation vorgelegt. Anschließend wird sie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Geltung der Rechtsverordnung ist bis zum 30. September 2024 befristet. Habeck erläuterte: „Die betroffenen Gasimporteure tragen bis zum Oktober alle Kosten für die Ersatzbeschaffung allein. Danach werden diese gleichmäßig auf viele Schultern verteilt. 10 Prozent der Kosten tragen die betroffenen Gasimporteure dauerhaft selbst.“

Die genaue Höhe der befristeten Umlage berechnet der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe. Sie wird am 15. August mitgeteilt und soll zwischen 1,5 und 5 Cent/kWh liegen. Ab dem 1. Oktober erhebt THE die befristete Umlage gegenüber den sogenannten Bilanzkreisverantwortlichen, die diese dann wiederum – je nach Ausgestaltung der Vertragsbedingungen - an ihre privaten und gewerblichen Kunden weiterreichen können. Die Umlage wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden.

Rahmen für die Unternehmen

Ihre Ausgleichszahlung aus der Umlage können die Gasimporteure nach Deutschland bei dem Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe, beantragen. Ein Wirtschaftsprüfer oder andere in der Verordnung genannte Prüfer müssen die Richtigkeit testieren. Die Bundesnetzagentur überwache den Prozess als unabhängige Behörde.

Auch für Unternehmen, die durch massiv gestiegene Energiepreise in Bedrängnis geraten, würden die Hilfsprogramme verlängert, betonte der Minister: „Es geht hierbei um den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Aufrechterhaltung von Lieferketten.“ Dazu zählen die Kreditlinien der KfW, Bürgschaftsprogramme, Zuschüsse für besonders energieintensive Unternehmen sowie staatliche Eigenkapitalhilfen für systemrelevante Unternehmen.

Ungeklärte Auswirkungen auf Festverträge

Damit die Energieversorger mögliche Preissteigerungen rechtssicher und transparent mitteilen können, soll die Verordnung bis zum 9. August in Kraft treten. Die Umlage werde mit etwas Zeitverzug wahrscheinlich erstmals im November/Dezember auf den Rechnungen der Endverbraucher ausgewiesen werden.

Einzelfragen, die im Rahmen der Ressortabstimmung und der Anhörung des Parlaments nicht abschließend geklärt werden konnten, würden unabhängig vom Inkrafttreten der Verordnung weiter geprüft. Dazu gehört, inwieweit die Umlage von Kunden mit Festverträgen erhoben werden kann. Sollte Russland seine vertraglich zugesicherten Mengen wieder vollumfänglich erfüllen, werde die Preisanpassung auf null gesetzt, kündigte das BMWK an.

Eine ausführliche Frage-Antwort-Liste zur Gasumlage steht auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums bereit.

Freitag, 5.08.2022, 11:20 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Die Gasumlage kommt mit vielen offenen Fragen
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Politik
Die Gasumlage kommt mit vielen offenen Fragen
Das Bundeskabinett hat sich am Abend des 4. August auf eine Gasumlage ab Herbst geeinigt. Mit ihr begleichen alle Gaskunden die Beihilfen des Staates für die gefährdeten Gasimporteure.
Wegen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und die folgenden Sanktionen der EU kommt viel weniger russisches Erdgas nach Deutschland. Damit die Wirtschaft und Energieversorgung dennoch funktionieren, müssen die großen Gasimporteure zu wesentlich höheren Preisen den Rohstoff aus anderen Quellen einkaufen. Das führt aktuell zu Verlusten in Milliardenhöhe bei den Importeuren. Damit sie nicht insolvent gehen, hat die Bundesregierung Milliardenhilfen bereitgestellt, beispielsweise für Uniper. Dieses Geld will sie sich nun von den Endverbrauchern zurückholen, mittels einer Gasumlage.

Ziel der Umlage sei es, „die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten, Insolvenzen von Gashändlern und Dominoeffekte in der Lieferkette der Energiewirtschaft zu verhindern“. Die Umlage wurde am Abend des 4. August im Kabinett beschlossen, soll Mitte August in Kraft treten und vom 1. Oktober greifen. Sie endet voraussichtlich am 1. April 2024. Bis dahin soll der Gasmangel durch verschiedene Maßnahmen bewältigt sein, die das fehlende Gas aus Russland ersetzen.

Entlastung für einkommensschwache Haushalte

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte, die Entscheidung der Bundesregierung für die befristete Umlage werde und müsse von weiteren Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger begleitet werden. Zu den bislang vereinbarten Entlastungen gehört eine Reform des Wohngeldes und eine Einführung des Bürgergelds. Außerdem sollen die Kündigungsschutzregeln für Mietwohnungen und Energieverträge überprüft werden, so dass überforderten Mietern der Mietvertrag oder Energiekunden der Liefervertrag nicht gekündigt wird.

Auf die Umlage solle laut Habeck auch nicht noch zusätzlich Mehrwertsteuer erhoben werden. Hier liege die Zuständigkeit aber beim FDP-geführten Finanzministerium. Dieses müsse prüfen, wie das funktionieren könne. Der stellvertretende Chef der Unionsfraktion, Jens Spahn, kritisierte die Umlage. Sie habe „erhebliche handwerkliche Fehler“ und sei nicht fair, sagte er. Wenn die Ampelkoalition nicht zügig nachbessere, werde die Unionsfraktion im Bundestag die Aufhebung der Verordnung zur Gasumlage beantragen, kündigte der CDU-Politiker an.

Prozedere der Umlage

Die Gas-Sicherungsumlage soll auf Basis des Paragrafen 26 Energiesicherungsgesetz gelten. Die Rechtsverordnung der Bundesregierung wird dem Bundestag nun zur Konsultation vorgelegt. Anschließend wird sie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Geltung der Rechtsverordnung ist bis zum 30. September 2024 befristet. Habeck erläuterte: „Die betroffenen Gasimporteure tragen bis zum Oktober alle Kosten für die Ersatzbeschaffung allein. Danach werden diese gleichmäßig auf viele Schultern verteilt. 10 Prozent der Kosten tragen die betroffenen Gasimporteure dauerhaft selbst.“

Die genaue Höhe der befristeten Umlage berechnet der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe. Sie wird am 15. August mitgeteilt und soll zwischen 1,5 und 5 Cent/kWh liegen. Ab dem 1. Oktober erhebt THE die befristete Umlage gegenüber den sogenannten Bilanzkreisverantwortlichen, die diese dann wiederum – je nach Ausgestaltung der Vertragsbedingungen - an ihre privaten und gewerblichen Kunden weiterreichen können. Die Umlage wird monatlich abgerechnet und kann alle drei Monate angepasst werden.

Rahmen für die Unternehmen

Ihre Ausgleichszahlung aus der Umlage können die Gasimporteure nach Deutschland bei dem Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe, beantragen. Ein Wirtschaftsprüfer oder andere in der Verordnung genannte Prüfer müssen die Richtigkeit testieren. Die Bundesnetzagentur überwache den Prozess als unabhängige Behörde.

Auch für Unternehmen, die durch massiv gestiegene Energiepreise in Bedrängnis geraten, würden die Hilfsprogramme verlängert, betonte der Minister: „Es geht hierbei um den Erhalt von Arbeitsplätzen und die Aufrechterhaltung von Lieferketten.“ Dazu zählen die Kreditlinien der KfW, Bürgschaftsprogramme, Zuschüsse für besonders energieintensive Unternehmen sowie staatliche Eigenkapitalhilfen für systemrelevante Unternehmen.

Ungeklärte Auswirkungen auf Festverträge

Damit die Energieversorger mögliche Preissteigerungen rechtssicher und transparent mitteilen können, soll die Verordnung bis zum 9. August in Kraft treten. Die Umlage werde mit etwas Zeitverzug wahrscheinlich erstmals im November/Dezember auf den Rechnungen der Endverbraucher ausgewiesen werden.

Einzelfragen, die im Rahmen der Ressortabstimmung und der Anhörung des Parlaments nicht abschließend geklärt werden konnten, würden unabhängig vom Inkrafttreten der Verordnung weiter geprüft. Dazu gehört, inwieweit die Umlage von Kunden mit Festverträgen erhoben werden kann. Sollte Russland seine vertraglich zugesicherten Mengen wieder vollumfänglich erfüllen, werde die Preisanpassung auf null gesetzt, kündigte das BMWK an.

Eine ausführliche Frage-Antwort-Liste zur Gasumlage steht auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums bereit.

Freitag, 5.08.2022, 11:20 Uhr
Susanne Harmsen

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