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Energie & Management > Recht - Die Frage nach der richtigen Messtechnik
Quelle: Fotolia / Stefan Welz
Recht

Die Frage nach der richtigen Messtechnik

Eine neue Verordnung zur Fernauslesung von Wärmemengenzählern bereitet derzeit den Betreibern von Fernwärmenetzen Kopfzerbrechen.
Fernwärmenetzbetreiber sind in den vergangenen Tagen in eine „missliche Lage“ geraten. So beschreiben es der IT-Dienstleister Items und der Metering-Dienstleister Smartoptimo in einem gemeinsamen Blog-Beitrag. Hintergrund ist die am 4. Oktober dieses Jahres vom Bundeswirtschaftsministerium verabschiedete Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV), die schon am darauffolgenden Tag in Kraft getreten ist.

Unerwartet und ohne große Vorankündigung sei die Verordnung beschlossen worden, nachdem sie vor der parlamentarischen Sommerpause und den nun eingeläuteten Koalitionssondierungsgesprächen von der politischen Agenda verschwunden war. Entsprechend groß sei nun die Herausforderung für die Fernwärmenetzbetreiber, etwa im Hinblick auf die einzusetzende Messtechnik, die Anpassung der Rechnungsstellung oder die Bereitstellung der Verbrauchsinformationen für den Kunden. Denn, so erläutern die Verfasser des Blog-Beitrags, es dürfe ab sofort nur noch fernauslesbare Messtechnik verbaut werden. Eine analoge beziehungsweise manuelle Ablesung vor Ort gehört damit der Vergangenheit an. Außerdem sei nun eine Standardisierung der bereitgestellten Messdaten erforderlich und es seien Verbrauchsinformationen nach den Vorgaben der FFVAV bereitzustellen – und das ab dem 1. Januar 2022 kostenlos und monatlich.

Unklarheit über Anbindungspflicht an das Smart Meter Gateway

In der Auswahl der geeigneten Messtechnik sehen die Blog-Autoren einen „wesentlichen Knackpunkt“ für die Umsetzung der neuen Verordnung. Sie schreibt eine Technik vor, die den Vorschriften des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht. „Da es nur die technischen Richtlinien des BSI für das Smart Meter Gateway (SMGW) gibt, liegt die Vermutung nahe, dass eine SMGW-Anbindungspflicht von WMZ an das SMGW besteht“, schreiben die Verfasser. Ganz so eindeutig sei die Situation allerdings doch nicht. Zwar ließen sich Abschnitte der Verordnung in Richtung einer generellen Anbindungspflicht interpretieren. Genauso könne man aber auch schlussfolgern, dass es auf den Wunsch des Kunden ankomme beziehungsweise die Entscheidung beim Fernwärmenetzbetreiber liege. Welches die korrekte Auslegung ist, werde sich in den nächsten Monaten zeigen.

Perspektivisch gehen die IT- und Metering-Dienstleister von Items und Smartoptimo von einer Anbindungspflicht aus. Denn aus dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und zahlreichen Äußerungen aus dem Bundeswirtschaftsministerium ist der politische Wille herauszulesen, dem Smart Meter Gateway die Rolle der zentralen Datenplattform der Branche – die Blog-Autoren nennen es „eine Art energiewirtschaftlicher Bundesrouter“ – zuzuschreiben. Allerdings besteht eindeutig die Anbindungspflicht, wenn das Liegenschaftsmodell nach §6 des Messstellenbetriebsgesetzes zur Anwendung kommt.

Nun könne der Fernwärmenetzbetreiber so lange warten, bis eine Anbindung der Wärmemengenzähler an das Smart Meter Gateway, an der die ersten Hersteller derzeit arbeiten, technisch möglich ist. Damit steige dann allerdings der Druck, die gesamte Messtechnik bis zum 31. Dezember 2026 fristgerecht umzustellen. Außerdem sei auch die Marktkommunikation noch nicht entsprechend entwickelt, damit Wärme-Messwerte sternförmig verschickt werden könnten. Bislang sei das aber nur für die Sparten Strom und Gas möglich.

Übergangstechnologien bieten sich an

Ein Fernwärmenetzbetreiber könne deshalb auch auf eine Übergangstechnologie zurückgreifen, um die Anforderungen der Fernauslesbarkeit einzuhalten und monatliche Verbrauchsinformationen bereitzustellen. Dabei komme es vor allem darauf an, wie sich diese Technologie in die automatisierten Abrechnungsprozesse integrieren lasse. Eine Auslesung über das Mobilfunknetz oder über Funktechnologien wie Lorawan oder NB-IoT seien denkbar.

Von sogenannten Walk-By-Lösungen raten die Autoren ab: „Aufgrund der monatlichen Verpflichtung zur Bereitstellung von Verbrauchsinformationen bietet sich das Ablesen der WMZ über Walk-by-Lösungen weniger an, da es durch die entstehenden csv-Dateien höheren manuellen Aufwand bedarf, bevor die Messwerte dem Abrechnungssystem bereitgestellt werden können.“

Freitag, 15.10.2021, 16:43 Uhr
Fritz Wilhelm
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Die Frage nach der richtigen Messtechnik
Eine neue Verordnung zur Fernauslesung von Wärmemengenzählern bereitet derzeit den Betreibern von Fernwärmenetzen Kopfzerbrechen.
Fernwärmenetzbetreiber sind in den vergangenen Tagen in eine „missliche Lage“ geraten. So beschreiben es der IT-Dienstleister Items und der Metering-Dienstleister Smartoptimo in einem gemeinsamen Blog-Beitrag. Hintergrund ist die am 4. Oktober dieses Jahres vom Bundeswirtschaftsministerium verabschiedete Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV), die schon am darauffolgenden Tag in Kraft getreten ist.

Unerwartet und ohne große Vorankündigung sei die Verordnung beschlossen worden, nachdem sie vor der parlamentarischen Sommerpause und den nun eingeläuteten Koalitionssondierungsgesprächen von der politischen Agenda verschwunden war. Entsprechend groß sei nun die Herausforderung für die Fernwärmenetzbetreiber, etwa im Hinblick auf die einzusetzende Messtechnik, die Anpassung der Rechnungsstellung oder die Bereitstellung der Verbrauchsinformationen für den Kunden. Denn, so erläutern die Verfasser des Blog-Beitrags, es dürfe ab sofort nur noch fernauslesbare Messtechnik verbaut werden. Eine analoge beziehungsweise manuelle Ablesung vor Ort gehört damit der Vergangenheit an. Außerdem sei nun eine Standardisierung der bereitgestellten Messdaten erforderlich und es seien Verbrauchsinformationen nach den Vorgaben der FFVAV bereitzustellen – und das ab dem 1. Januar 2022 kostenlos und monatlich.

Unklarheit über Anbindungspflicht an das Smart Meter Gateway

In der Auswahl der geeigneten Messtechnik sehen die Blog-Autoren einen „wesentlichen Knackpunkt“ für die Umsetzung der neuen Verordnung. Sie schreibt eine Technik vor, die den Vorschriften des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entspricht. „Da es nur die technischen Richtlinien des BSI für das Smart Meter Gateway (SMGW) gibt, liegt die Vermutung nahe, dass eine SMGW-Anbindungspflicht von WMZ an das SMGW besteht“, schreiben die Verfasser. Ganz so eindeutig sei die Situation allerdings doch nicht. Zwar ließen sich Abschnitte der Verordnung in Richtung einer generellen Anbindungspflicht interpretieren. Genauso könne man aber auch schlussfolgern, dass es auf den Wunsch des Kunden ankomme beziehungsweise die Entscheidung beim Fernwärmenetzbetreiber liege. Welches die korrekte Auslegung ist, werde sich in den nächsten Monaten zeigen.

Perspektivisch gehen die IT- und Metering-Dienstleister von Items und Smartoptimo von einer Anbindungspflicht aus. Denn aus dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und zahlreichen Äußerungen aus dem Bundeswirtschaftsministerium ist der politische Wille herauszulesen, dem Smart Meter Gateway die Rolle der zentralen Datenplattform der Branche – die Blog-Autoren nennen es „eine Art energiewirtschaftlicher Bundesrouter“ – zuzuschreiben. Allerdings besteht eindeutig die Anbindungspflicht, wenn das Liegenschaftsmodell nach §6 des Messstellenbetriebsgesetzes zur Anwendung kommt.

Nun könne der Fernwärmenetzbetreiber so lange warten, bis eine Anbindung der Wärmemengenzähler an das Smart Meter Gateway, an der die ersten Hersteller derzeit arbeiten, technisch möglich ist. Damit steige dann allerdings der Druck, die gesamte Messtechnik bis zum 31. Dezember 2026 fristgerecht umzustellen. Außerdem sei auch die Marktkommunikation noch nicht entsprechend entwickelt, damit Wärme-Messwerte sternförmig verschickt werden könnten. Bislang sei das aber nur für die Sparten Strom und Gas möglich.

Übergangstechnologien bieten sich an

Ein Fernwärmenetzbetreiber könne deshalb auch auf eine Übergangstechnologie zurückgreifen, um die Anforderungen der Fernauslesbarkeit einzuhalten und monatliche Verbrauchsinformationen bereitzustellen. Dabei komme es vor allem darauf an, wie sich diese Technologie in die automatisierten Abrechnungsprozesse integrieren lasse. Eine Auslesung über das Mobilfunknetz oder über Funktechnologien wie Lorawan oder NB-IoT seien denkbar.

Von sogenannten Walk-By-Lösungen raten die Autoren ab: „Aufgrund der monatlichen Verpflichtung zur Bereitstellung von Verbrauchsinformationen bietet sich das Ablesen der WMZ über Walk-by-Lösungen weniger an, da es durch die entstehenden csv-Dateien höheren manuellen Aufwand bedarf, bevor die Messwerte dem Abrechnungssystem bereitgestellt werden können.“

Freitag, 15.10.2021, 16:43 Uhr
Fritz Wilhelm

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