Bei der bevorstehenden Kennzeichnungspflicht für Strom wollen die Umweltschützer eine möglichst genaue Erfassung, während die Stromversorger den Aufwand gering halten möchten. Den Hintergrund der Diskussion beleuchten Lars Gaidosch und Bernhard Kogelschatz*).
Auf Stromrechnungen an Endverbraucher ist der Primärenergiemix anzugeben. Dies schreibt die EU-Liberalisierungsbeschleunigungsrichtlinie vor, die bereits bis Juli 2004 umzusetzen ist. Die Kennzeichnung steht unter der Überschrift des Verbraucherschutzes, eine Beeinflussung der im nächsten Jahrzehnt zu erwartenden Kraftwerksneubauten dürfte teilweise aber auch zur Intention gehören. Da sich nich
Montag, 1.09.2003, 14:16 Uhr
Redaktion
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