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Energie & Management > Politik - Die EU will Gas gemeinsam einkaufen
Quelle: Pixabay / NakNakNak
Politik

Die EU will Gas gemeinsam einkaufen

Die Energieminister der EU haben sich erwartungsgemäß nicht auf einen Gaspreisdeckel verständigt, aber zwei weitere Notverordnungen fanden im Rat der Energieminister eine Mehrheit.
Beide Verordnungen sollen für ein Jahr gelten. Ihre endgültige Verabschiedung stehe jedoch unter dem Vorbehalt einer Verständigung über einen Höchstpreis für Gas, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold nach Abschluss der Beratungen. Die Solidaritätsverordnung soll vor allem den gemeinsamen Gas-Einkauf der Mitgliedsstaaten ermöglichen, damit die EU ihre Nachfragemacht auf dem Weltgasmarkt besser zur Geltung bringen und günstigere Preise erzielen kann. Sie verpflichtet die Staaten, ihre Nachfrage mindestens soweit zu bündeln, dass sie 15 Prozent ihrer Gasspeicher befüllen können. Russisches Gas darf dabei nicht bestellt werden.

Im Fall einer Gasmangellage dürfen die Mitgliedsstaaten in Zukunft auch die Lieferungen für geschützte Verbraucher wie soziale Einrichtungen oder private Haushalte kürzen, wenn das notwendig ist um strategisch wichtige Industrien oder Dienstleistungen aufrechtzuerhalten.

Für Mitgliedsstaaten, die keine bilateralen Vereinbarungen mit ihren Nachbarstaaten getroffen haben und die Solidarität dieser Nachbarn in Anspruch nehmen müssen, werden Standardregeln eingeführt, die dabei zur Anwendung kommen. Das gilt besonders für die Bezahlung von Gas, das im Rahmen der Solidaritätsregeln geliefert wird. Als Bezugsbasis dafür soll der Durchschnitt des Gaspreises in den letzten dreißig Tagen dienen.

Die Börsenaufsicht ESMA soll außerdem dafür sorgen, dass der Handel mit Derivativen an den Gashandelsplätzen nicht mehr aus dem Ruder läuft. Schließlich wird die Regulierungsbehörde Acer beauftragt, einen besonderen Preisindex für Flüssiggas zu entwickeln, der die Notierung am niederländischen Umschlagplatz TTF ergänzen und das Verhältnis von Angebot und Nachfrage in der gesamten EU besser widerspiegeln soll.

Die Beschleunigungsverordnung erklärt alle Investitionen zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu Projekten von überragendem öffentlichen Interesse. Damit sollen Einwände auf der Grundlage von Vorschriften des Naturschutzes rechtlich leichter abgewehrt und Windräder oder Solaranlagen schneller genehmigt werden. Solche Anlagen ebenso wie Wärmepumpen sollen immer dann als genehmigt gelten, wenn innerhalb bestimmter Fristen (von 4 Wochen bis 6 Monate) keine ausdrückliche Ablehnung erfolgt ist.

Verbände äußern Kritik an Beschleunigungsverordnung

Der europäische Verband der Windenergie, Windeurope, hält die Regelung allerdings für „einen Schritt zurück“. Betroffen davon wären nur neue Anträge, kritisiert der Verband, aber nicht Projekte, die bereits beantragt seien und schon lange auf eine Genehmigung warteten. Europaweit gehe es um Kapazitäten von 80 GW, die weiter im Dickicht der Bürokratie feststeckten. Kritisch sieht die Beschleunigungsverordnung auch der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU). Der VKU begrüße zwar, dass das übergeordnete Interesse von Windrädern, PV-Anlagen, Speichern und Netzen anerkannt werde, sagte Haunptgeschäftsführer Ingbert Liebing, allerdings dürften die Mitgliedsstaaten auch ohne Begründung über die Mindestschutzmaßnahmen hinausgehen. Auch der BDEW fürchtet, dass die Mitgliedsstaaten Auslegungsspielräume nutzen und die Beschleunigung ins Leere läuft. Die Verordnung stelle außerdem nicht sicher, dass die Netze ebenso schnell ausgebaut werden könnten wie die Anlagen zur Erzeugung von grünem Strom.

Keine Einigung erzielten die Minister über den von 15 Mitgliedsstaaten verlangten Höchstpreis für Gas. Dazu hatte die EU-Kommission am 22. November einen Vorschlag vorgelegt (wir berichteten), der jedoch sowohl bei den Befürwortern wie bei den Gegnern des Gaspreisdeckels auf Ablehnung stieß. Der tschechische Energieminister Josef Sikela sprach am Nachmittag von einer „hitzigen Debatte“. Er erwarte aber eine Verständigung auf dem nächsten Treffen der Energieminister am 13. Dezember. Für ein Scheitern stehe zu viel auf dem Spiel.

Für Deutschland sei es wichtig, dass „die Märkte nicht durcheinander kommen und wir die Ursachen für die hohen Preise angehen“, Giegold vor dem Treffen der Energieminister in Brüssel. Als Ursache der hohen Gaspreise identifizierte Giegold die Abhängigkeit von russischem Gas, die globale Knappheit und den hohen Verbrauch. Daran ändere der Vorschlag der Kommission nichts. Gleichwohl sei die Bundesregierung bereit, „über alle Variablen“ zu reden. Der niederländische Minister für Klima und Energie, Rob Jetten, bezeichnete die Vorschläge der Kommission als „Risiko für die Versorgung und für die Stabilität der Finanzmärkte“.

Kritik kam von der französischen Energieministerin, Agnes Pannier-Runacher. Der Korrekturmechanismus sei weder eine strukturelle Reform des Gasmarktes noch eine Antwort auf die hohen Gaspreise, die eine Gefahr für die europäische Industrie darstellten. Es gehe nicht nur um die Gaspreise sondern auch um die Entkoppelung des Strompreises. Die französische Regierung verlange eine „strukturelle Antwort“, mache davon aber nicht die Verabschiedung der Solidaritäts- und der Beschleunigungsverordnung abhängig.

Italien und andere Länder hatten zuvor damit gedroht, die beiden Verordnungen nur nach einer Einigung über den Gaspreisdeckel zu beschließen. Es handele sich um ein Gesamtpaket, betonte auch die polnische Ministerin, Anna Moskwa, die den Vorschlag der Kommission als „Witz“ bezeichnete. Der griechische Minister, Konstantinos Skrekas, machte deutlich, dass die Mehrheit der Mitgliedsstaaten das vorgeschlagene Niveau des Gaspreisdeckels für unzureichend hält: von 275 Euro/MWh gehe keine Wirkung auf den Gasmarkt aus, wo die Europäer ohne Grund höhere Preise zahlten als andere Länder. Griechenland hingegen verlange einen Höchstpreis zwischen 150 und 200 Euro/MWh.

Donnerstag, 24.11.2022, 17:08 Uhr
Tom Weingärtner
Energie & Management > Politik - Die EU will Gas gemeinsam einkaufen
Quelle: Pixabay / NakNakNak
Politik
Die EU will Gas gemeinsam einkaufen
Die Energieminister der EU haben sich erwartungsgemäß nicht auf einen Gaspreisdeckel verständigt, aber zwei weitere Notverordnungen fanden im Rat der Energieminister eine Mehrheit.
Beide Verordnungen sollen für ein Jahr gelten. Ihre endgültige Verabschiedung stehe jedoch unter dem Vorbehalt einer Verständigung über einen Höchstpreis für Gas, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Sven Giegold nach Abschluss der Beratungen. Die Solidaritätsverordnung soll vor allem den gemeinsamen Gas-Einkauf der Mitgliedsstaaten ermöglichen, damit die EU ihre Nachfragemacht auf dem Weltgasmarkt besser zur Geltung bringen und günstigere Preise erzielen kann. Sie verpflichtet die Staaten, ihre Nachfrage mindestens soweit zu bündeln, dass sie 15 Prozent ihrer Gasspeicher befüllen können. Russisches Gas darf dabei nicht bestellt werden.

Im Fall einer Gasmangellage dürfen die Mitgliedsstaaten in Zukunft auch die Lieferungen für geschützte Verbraucher wie soziale Einrichtungen oder private Haushalte kürzen, wenn das notwendig ist um strategisch wichtige Industrien oder Dienstleistungen aufrechtzuerhalten.

Für Mitgliedsstaaten, die keine bilateralen Vereinbarungen mit ihren Nachbarstaaten getroffen haben und die Solidarität dieser Nachbarn in Anspruch nehmen müssen, werden Standardregeln eingeführt, die dabei zur Anwendung kommen. Das gilt besonders für die Bezahlung von Gas, das im Rahmen der Solidaritätsregeln geliefert wird. Als Bezugsbasis dafür soll der Durchschnitt des Gaspreises in den letzten dreißig Tagen dienen.

Die Börsenaufsicht ESMA soll außerdem dafür sorgen, dass der Handel mit Derivativen an den Gashandelsplätzen nicht mehr aus dem Ruder läuft. Schließlich wird die Regulierungsbehörde Acer beauftragt, einen besonderen Preisindex für Flüssiggas zu entwickeln, der die Notierung am niederländischen Umschlagplatz TTF ergänzen und das Verhältnis von Angebot und Nachfrage in der gesamten EU besser widerspiegeln soll.

Die Beschleunigungsverordnung erklärt alle Investitionen zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu Projekten von überragendem öffentlichen Interesse. Damit sollen Einwände auf der Grundlage von Vorschriften des Naturschutzes rechtlich leichter abgewehrt und Windräder oder Solaranlagen schneller genehmigt werden. Solche Anlagen ebenso wie Wärmepumpen sollen immer dann als genehmigt gelten, wenn innerhalb bestimmter Fristen (von 4 Wochen bis 6 Monate) keine ausdrückliche Ablehnung erfolgt ist.

Verbände äußern Kritik an Beschleunigungsverordnung

Der europäische Verband der Windenergie, Windeurope, hält die Regelung allerdings für „einen Schritt zurück“. Betroffen davon wären nur neue Anträge, kritisiert der Verband, aber nicht Projekte, die bereits beantragt seien und schon lange auf eine Genehmigung warteten. Europaweit gehe es um Kapazitäten von 80 GW, die weiter im Dickicht der Bürokratie feststeckten. Kritisch sieht die Beschleunigungsverordnung auch der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU). Der VKU begrüße zwar, dass das übergeordnete Interesse von Windrädern, PV-Anlagen, Speichern und Netzen anerkannt werde, sagte Haunptgeschäftsführer Ingbert Liebing, allerdings dürften die Mitgliedsstaaten auch ohne Begründung über die Mindestschutzmaßnahmen hinausgehen. Auch der BDEW fürchtet, dass die Mitgliedsstaaten Auslegungsspielräume nutzen und die Beschleunigung ins Leere läuft. Die Verordnung stelle außerdem nicht sicher, dass die Netze ebenso schnell ausgebaut werden könnten wie die Anlagen zur Erzeugung von grünem Strom.

Keine Einigung erzielten die Minister über den von 15 Mitgliedsstaaten verlangten Höchstpreis für Gas. Dazu hatte die EU-Kommission am 22. November einen Vorschlag vorgelegt (wir berichteten), der jedoch sowohl bei den Befürwortern wie bei den Gegnern des Gaspreisdeckels auf Ablehnung stieß. Der tschechische Energieminister Josef Sikela sprach am Nachmittag von einer „hitzigen Debatte“. Er erwarte aber eine Verständigung auf dem nächsten Treffen der Energieminister am 13. Dezember. Für ein Scheitern stehe zu viel auf dem Spiel.

Für Deutschland sei es wichtig, dass „die Märkte nicht durcheinander kommen und wir die Ursachen für die hohen Preise angehen“, Giegold vor dem Treffen der Energieminister in Brüssel. Als Ursache der hohen Gaspreise identifizierte Giegold die Abhängigkeit von russischem Gas, die globale Knappheit und den hohen Verbrauch. Daran ändere der Vorschlag der Kommission nichts. Gleichwohl sei die Bundesregierung bereit, „über alle Variablen“ zu reden. Der niederländische Minister für Klima und Energie, Rob Jetten, bezeichnete die Vorschläge der Kommission als „Risiko für die Versorgung und für die Stabilität der Finanzmärkte“.

Kritik kam von der französischen Energieministerin, Agnes Pannier-Runacher. Der Korrekturmechanismus sei weder eine strukturelle Reform des Gasmarktes noch eine Antwort auf die hohen Gaspreise, die eine Gefahr für die europäische Industrie darstellten. Es gehe nicht nur um die Gaspreise sondern auch um die Entkoppelung des Strompreises. Die französische Regierung verlange eine „strukturelle Antwort“, mache davon aber nicht die Verabschiedung der Solidaritäts- und der Beschleunigungsverordnung abhängig.

Italien und andere Länder hatten zuvor damit gedroht, die beiden Verordnungen nur nach einer Einigung über den Gaspreisdeckel zu beschließen. Es handele sich um ein Gesamtpaket, betonte auch die polnische Ministerin, Anna Moskwa, die den Vorschlag der Kommission als „Witz“ bezeichnete. Der griechische Minister, Konstantinos Skrekas, machte deutlich, dass die Mehrheit der Mitgliedsstaaten das vorgeschlagene Niveau des Gaspreisdeckels für unzureichend hält: von 275 Euro/MWh gehe keine Wirkung auf den Gasmarkt aus, wo die Europäer ohne Grund höhere Preise zahlten als andere Länder. Griechenland hingegen verlange einen Höchstpreis zwischen 150 und 200 Euro/MWh.

Donnerstag, 24.11.2022, 17:08 Uhr
Tom Weingärtner

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