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Energie & Management > Europaeische Union - Die EU löst Henne-Ei-Problem
Quelle: Shutterstock / jorisvo
Europaeische Union

Die EU löst Henne-Ei-Problem

Der Aufbau von Ladestationen in Europa soll in den nächsten Jahren beschleunigt werden. Darauf haben sich das Europäische Parlament und der Ministerrat verständigt.
Für Elektroautos (EV) soll es spätestens 2026 auf dem Kernstraßennetz der EU („TEN-T“) alle 60 km eine Ladesäule mit 400 kW Leistung geben, bis 2028 muss die Leistung auf mindestens 600 kW erhöht werden. Für LkW-Ladestationen beträgt der Mindestabstand 120 km bis 2028 auf einem reduzierten Netz wichtiger Fernstraßen. Die Mindestleistung muss, abhängig von der Bedeutung des Standortes, zwischen 1400 und 2800 kW liegen. Ein Teil der Ladepunkte für Lkw muss auf sicheren Parkplätzen angeboten werden.

Wasserstoff-Tankstellen sind auf dem TEN-T-Netz ab 2031 alle 200 km vorgesehen. Ausnahmen sind für bestimmte Inseln und für Straßen in den Randgebieten der EU mit besonders geringem Verkehrsaufkommen möglich. Vorgesehen sind auch Ladepunkte und Wasserstoff-Tankstellen für Binnenschiffe. Der Preis für das Laden des Fahrzeugs pro Kilowattstunde (oder pro Kilogramm Wasserstoff) muss an der Ladesäule angezeigt werden, damit der Autofahrer die Preise leicht vergleichen kann.

Die Betreiber der Ladepunkte müssen ihren Kunden eine bequeme Möglichkeit der Bezahlung anbieten, mindestens jedoch die Kartenzahlung, eine kontaktlose Zahlung oder die Verwendung eines QR-Codes. Die Kommission wird vom europäischen Gesetzgeber beauftragt, bis 2027 eine Übersicht über das Ladenetz mit den an jeder Ladesäule verlangten Preisen und Wartezeiten zu erstellen.

Der Kompromiss sei ein klares Signal an die Bürger und die Unternehmen in der EU, „dass eine benutzerfreundliche und flächendeckende Infrastruktur zum Beladen von EV und für alternative Kraftstoffe aufgebaut wird“, sagte der Verhandlungsführer des Rates, der schwedische Verkehrsminister Andreas Carlson, in Brüssel. Niemand brauche zu fürchten, dass er sein Elektroauto nicht laden könne. Ziel der Verordnung sei es, eine flächendeckende Infrastruktur mit interoperablen Standards aufzubauen, die überall in der Union leicht genutzt werden könne.

„Meilenstein“ auf dem Weg zum emissionsfreien Verkehr

Außerdem wird ein Zusammenhang hergestellt zwischen dem Ausbau der Ladeinfrastruktur und der Zahl der zugelassenen Elektrofahrzeuge. Nach Ansicht des SPD-Abgeordneten Ismail Ertug, der für das Parlament an den Verhandlungen teilnahm, stellt die Verordnung sicher, „dass man ein Fahrzeug der neuen Generation genauso einfach und bequem fahren kann wie ein Auto mit Verbrenner“.

Der CDU-Abgeordnete Jens Gieseke verwies darauf, dass das Parlament höhere Leistungsanforderungen an die Ladesäulen durchgesetzt habe. Den Mitgliedsstaaten würden strenge Berichtspflichten auferlegt, um die Umsetzung der Verordnung engmaschig zu kontrollieren. Die grüne Abgeordnete Anna Deparnay-Grunenberg sagte zufrieden: „Das Henne-Ei-Problem in der E-Mobilität wird endlich gelöst.“ Die EU-Kommission begrüßte die Verständigung von Rat und Parlament als „Meilenstein“ auf dem Weg zu einem emissionsfreien Verkehr. Damit werde die Befürchtung vieler Autofahrer beseitigt, dass sie ihr Elektroauto nicht überall nachladen könnten.

Die Umweltorganisation „T&E“ forderte die EU-Kommission auf, die Flottengrezwerte für Lkw bis 2030 zu verschärfen. Mit dem Kompromiss stünden genügend Wasserstoff-Tankstellen für die erwartete Wasserstoff-LkW-Flotte zur Verfügung. Der Verband der Automobilindustrie, ACEA, hält die Vorgaben der Verordnung dagegen für unzureichend, „um die CO2-Ziele zu erreichen, die den Automobilherstellern gemacht wurden“. 

Die Verordnung über die „Infrastruktur alternativer Kraftstoffe“ ist Teil des Paketes „Fit-for-55“, das die Kommission im Juli 2021 vorgelegt hatte, um die Klimaziele der EU zu erreichen. Der Straßenverkehr verursachte 2019 knapp ein Fünftel der CO2-Emissionen in der EU. Dem jetzt gefundenen Kompromiss müssen das Parlament und der Ministerrat noch zustimmen.

Dienstag, 28.03.2023, 13:54 Uhr
Tom Weingärtner
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Quelle: Shutterstock / jorisvo
Europaeische Union
Die EU löst Henne-Ei-Problem
Der Aufbau von Ladestationen in Europa soll in den nächsten Jahren beschleunigt werden. Darauf haben sich das Europäische Parlament und der Ministerrat verständigt.
Für Elektroautos (EV) soll es spätestens 2026 auf dem Kernstraßennetz der EU („TEN-T“) alle 60 km eine Ladesäule mit 400 kW Leistung geben, bis 2028 muss die Leistung auf mindestens 600 kW erhöht werden. Für LkW-Ladestationen beträgt der Mindestabstand 120 km bis 2028 auf einem reduzierten Netz wichtiger Fernstraßen. Die Mindestleistung muss, abhängig von der Bedeutung des Standortes, zwischen 1400 und 2800 kW liegen. Ein Teil der Ladepunkte für Lkw muss auf sicheren Parkplätzen angeboten werden.

Wasserstoff-Tankstellen sind auf dem TEN-T-Netz ab 2031 alle 200 km vorgesehen. Ausnahmen sind für bestimmte Inseln und für Straßen in den Randgebieten der EU mit besonders geringem Verkehrsaufkommen möglich. Vorgesehen sind auch Ladepunkte und Wasserstoff-Tankstellen für Binnenschiffe. Der Preis für das Laden des Fahrzeugs pro Kilowattstunde (oder pro Kilogramm Wasserstoff) muss an der Ladesäule angezeigt werden, damit der Autofahrer die Preise leicht vergleichen kann.

Die Betreiber der Ladepunkte müssen ihren Kunden eine bequeme Möglichkeit der Bezahlung anbieten, mindestens jedoch die Kartenzahlung, eine kontaktlose Zahlung oder die Verwendung eines QR-Codes. Die Kommission wird vom europäischen Gesetzgeber beauftragt, bis 2027 eine Übersicht über das Ladenetz mit den an jeder Ladesäule verlangten Preisen und Wartezeiten zu erstellen.

Der Kompromiss sei ein klares Signal an die Bürger und die Unternehmen in der EU, „dass eine benutzerfreundliche und flächendeckende Infrastruktur zum Beladen von EV und für alternative Kraftstoffe aufgebaut wird“, sagte der Verhandlungsführer des Rates, der schwedische Verkehrsminister Andreas Carlson, in Brüssel. Niemand brauche zu fürchten, dass er sein Elektroauto nicht laden könne. Ziel der Verordnung sei es, eine flächendeckende Infrastruktur mit interoperablen Standards aufzubauen, die überall in der Union leicht genutzt werden könne.

„Meilenstein“ auf dem Weg zum emissionsfreien Verkehr

Außerdem wird ein Zusammenhang hergestellt zwischen dem Ausbau der Ladeinfrastruktur und der Zahl der zugelassenen Elektrofahrzeuge. Nach Ansicht des SPD-Abgeordneten Ismail Ertug, der für das Parlament an den Verhandlungen teilnahm, stellt die Verordnung sicher, „dass man ein Fahrzeug der neuen Generation genauso einfach und bequem fahren kann wie ein Auto mit Verbrenner“.

Der CDU-Abgeordnete Jens Gieseke verwies darauf, dass das Parlament höhere Leistungsanforderungen an die Ladesäulen durchgesetzt habe. Den Mitgliedsstaaten würden strenge Berichtspflichten auferlegt, um die Umsetzung der Verordnung engmaschig zu kontrollieren. Die grüne Abgeordnete Anna Deparnay-Grunenberg sagte zufrieden: „Das Henne-Ei-Problem in der E-Mobilität wird endlich gelöst.“ Die EU-Kommission begrüßte die Verständigung von Rat und Parlament als „Meilenstein“ auf dem Weg zu einem emissionsfreien Verkehr. Damit werde die Befürchtung vieler Autofahrer beseitigt, dass sie ihr Elektroauto nicht überall nachladen könnten.

Die Umweltorganisation „T&E“ forderte die EU-Kommission auf, die Flottengrezwerte für Lkw bis 2030 zu verschärfen. Mit dem Kompromiss stünden genügend Wasserstoff-Tankstellen für die erwartete Wasserstoff-LkW-Flotte zur Verfügung. Der Verband der Automobilindustrie, ACEA, hält die Vorgaben der Verordnung dagegen für unzureichend, „um die CO2-Ziele zu erreichen, die den Automobilherstellern gemacht wurden“. 

Die Verordnung über die „Infrastruktur alternativer Kraftstoffe“ ist Teil des Paketes „Fit-for-55“, das die Kommission im Juli 2021 vorgelegt hatte, um die Klimaziele der EU zu erreichen. Der Straßenverkehr verursachte 2019 knapp ein Fünftel der CO2-Emissionen in der EU. Dem jetzt gefundenen Kompromiss müssen das Parlament und der Ministerrat noch zustimmen.

Dienstag, 28.03.2023, 13:54 Uhr
Tom Weingärtner

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