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Energie & Management > Gasnetz - Die EU legt eine strategische Gasreserve an
Quelle: Shutterstock / Visionsi
Gasnetz

Die EU legt eine strategische Gasreserve an

Mit der Verabschiedung der Gasspeicherverordnung (GSV) haben die Energieminister der EU den Weg zum Aufbau einer strategischen Gasreserve in Europa eröffnet.
Das Europäische Parlament und der Ministerrat haben am 27. Juni den Entwurf der Kommission nach einer Beratungszeit von weniger als zwei Monaten nahezu unverändert beschlossen. Damit reagieren die Europäer auf die drohende Versorgungskrise auf dem Gasmarkt, nachdem Russland als sichere Bezugsquelle ausgefallen ist. Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass die Gasspeicher in der EU, die ungefähr 10 % des jährlichen Gesamtverbrauchs fassen, bis zum Beginn der Heizperiode im November trotz der hohen Preise gefüllt werden.

Die GSV stärke trotz der angespannten Lage auf dem Gasmarkt, "die Stabilität unserer Energieversorgung und die Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten", sagte die französische Ratsvorsitzende, Agnes Pannier-Runacher, am Rande der Ratstagung in Luxemburg.

Nach der Verordnung müssen die Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass ihre Speicher vor dem nächsten Winter zu mindestens 80 % befüllt sind, vom Winter 2023/2024 an zu 90 %. In diesem Jahr will man versuchen, 85 % zu erreichen. Flüssiggas-Vorräte und "alternative Brennstoffe" werden auf die Verpflichtungen angerechnet. Staaten mit sehr großen Speichern gemessen am Verbrauch müssen nur 35 % ihres durchschnittlichen Jahresverbrauchs der letzten fünf Jahre einlagern. Die verbleibende Speicherkapazität kann dann von anderen Mitgliedsstaaten genutzt werden.

Die Speicherkapazität der EU von rund 100 Mrd. mist vor allem im Norden und Osten konzentriert. Zwei Drittel davon entfallen auf Belgien, die Niederlande, Deutschland, Österreich, Ungarn, Tschechien, die Slowakei und Polen. Sieben Länder verfügen über gar keine Gasspeicher. Letztere müssen mindestens 15 % ihres Jahresverbrauchs in anderen Ländern einlagern. Damit soll die Finanzierung der Gasreserve gleichmäßiger verteilt werden.

Die Betreiber der Gasspeicher benötigen in Zukunft eine Lizenz, die von den Behörden des zuständigen Mitgliedsstaaten nur ausgestellt werden darf, wenn seine Zuverlässigkeit gewährleistet ist. Damit soll der Einfluss von Drittstaaten, insbesondere von Russland, eingeschränkt werden. Der russische Energiekonzern Gazprom besitzt in Deutschland und Osteuropa eine Reihe von Beteiligungen, die auch Speicher betreiben. Die Bundesregierung hat die deutschen Speicher der Russen inzwischen unter die Aufsicht eines Treuhänders gestellt.

Für die großen Gasspeicher, die mehr als 3,5 Mrd. kWh fassen und im vergangenen Winter unterdurchschnittlich gefüllt waren, sieht die GSV ein beschleunigten Verfahren für die Lizenzierung vor. Während die Verpflichtungen zum Auffüllen der Speicher zunächst bis 2025 befristet sind, sollen die Lizensierungsvorschriften auch danach weitergelten.

Montag, 27.06.2022, 17:01 Uhr
Tom Weingärtner
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Die EU legt eine strategische Gasreserve an
Mit der Verabschiedung der Gasspeicherverordnung (GSV) haben die Energieminister der EU den Weg zum Aufbau einer strategischen Gasreserve in Europa eröffnet.
Das Europäische Parlament und der Ministerrat haben am 27. Juni den Entwurf der Kommission nach einer Beratungszeit von weniger als zwei Monaten nahezu unverändert beschlossen. Damit reagieren die Europäer auf die drohende Versorgungskrise auf dem Gasmarkt, nachdem Russland als sichere Bezugsquelle ausgefallen ist. Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass die Gasspeicher in der EU, die ungefähr 10 % des jährlichen Gesamtverbrauchs fassen, bis zum Beginn der Heizperiode im November trotz der hohen Preise gefüllt werden.

Die GSV stärke trotz der angespannten Lage auf dem Gasmarkt, "die Stabilität unserer Energieversorgung und die Solidarität zwischen den Mitgliedsstaaten", sagte die französische Ratsvorsitzende, Agnes Pannier-Runacher, am Rande der Ratstagung in Luxemburg.

Nach der Verordnung müssen die Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass ihre Speicher vor dem nächsten Winter zu mindestens 80 % befüllt sind, vom Winter 2023/2024 an zu 90 %. In diesem Jahr will man versuchen, 85 % zu erreichen. Flüssiggas-Vorräte und "alternative Brennstoffe" werden auf die Verpflichtungen angerechnet. Staaten mit sehr großen Speichern gemessen am Verbrauch müssen nur 35 % ihres durchschnittlichen Jahresverbrauchs der letzten fünf Jahre einlagern. Die verbleibende Speicherkapazität kann dann von anderen Mitgliedsstaaten genutzt werden.

Die Speicherkapazität der EU von rund 100 Mrd. mist vor allem im Norden und Osten konzentriert. Zwei Drittel davon entfallen auf Belgien, die Niederlande, Deutschland, Österreich, Ungarn, Tschechien, die Slowakei und Polen. Sieben Länder verfügen über gar keine Gasspeicher. Letztere müssen mindestens 15 % ihres Jahresverbrauchs in anderen Ländern einlagern. Damit soll die Finanzierung der Gasreserve gleichmäßiger verteilt werden.

Die Betreiber der Gasspeicher benötigen in Zukunft eine Lizenz, die von den Behörden des zuständigen Mitgliedsstaaten nur ausgestellt werden darf, wenn seine Zuverlässigkeit gewährleistet ist. Damit soll der Einfluss von Drittstaaten, insbesondere von Russland, eingeschränkt werden. Der russische Energiekonzern Gazprom besitzt in Deutschland und Osteuropa eine Reihe von Beteiligungen, die auch Speicher betreiben. Die Bundesregierung hat die deutschen Speicher der Russen inzwischen unter die Aufsicht eines Treuhänders gestellt.

Für die großen Gasspeicher, die mehr als 3,5 Mrd. kWh fassen und im vergangenen Winter unterdurchschnittlich gefüllt waren, sieht die GSV ein beschleunigten Verfahren für die Lizenzierung vor. Während die Verpflichtungen zum Auffüllen der Speicher zunächst bis 2025 befristet sind, sollen die Lizensierungsvorschriften auch danach weitergelten.

Montag, 27.06.2022, 17:01 Uhr
Tom Weingärtner

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